Vierfachmord von Rupperswil AG: Beschuldigter an Verhandlung nicht dabei

Der Beschuldigte wurde auf sein Gesuch hin von der Teilnahme an der Gerichtsverhandlung vom 13. Dezember 2018 dispensiert.

Die Berufungsverhandlung beschränkt sich damit auf die Befragung der Sachverständigen und die Parteivorträge der amtlichen Verteidigung sowie der Staatsanwaltschaft.

Die für Medienvertreter und Zuschauer im Obergerichtssaal zur Verfügung stehenden Plätze sind beschränkt. Personen, die sich innert Frist angemeldet haben, werden vom Obergericht direkt informiert.

Hinweis der Redaktion: Die letzte Meldung zu dem Fall findet sich hier.

 

Quelle: Gerichte Kanton Aargau
Artikelbild: Symbolbild © Piotr Adamowicz – shutterstock.com

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