Europarat entscheidet: Wolfschutz wird vorerst nicht gelockert
Die Versammlung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention vertagt die Lockerung des Schutzstatus des Wolfes.
Grund für den Entscheid sei der mangelnde Wissenstand vieler Parteien. Der VLSoGRT nimmt den Entscheid aus Strasbourg zur Kenntnis und setzt auf einen positiven Verlauf der anstehenden Debatte der Jagdgesetzesrevision im Frühling 2019 im Nationalrat.
Der Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere (VLSoGRT) hat sich gemeinsam mit weiteren landwirtschaftlichen Verbänden für die Unterstützung des Schweizer Anliegens im Europarat eingesetzt. In einem Schreiben appellierte er an die teilnehmenden Staaten, einer Lockerung zuzustimmen. Denn in allen Europäischen Ländern, in welchen ein strenger Wolfsschutz gilt, fehlen griffige Instrumente zur massvollen Steuerung der Wolfspopulation – mit verheerenden Folgen für die Kleinviehhaltung und die betroffene Bevölkerung.
In den mehrheitlich skandinavischen Ländern verharren die Wolfpopulationen, trotz der Lockerung des Schutzstatus, auf einem stabilen Niveau. Das beweist, dass diese Lockerung nicht zwingend zur der Ausrottung von Wölfen führt.
Es ist völlig unverständlich, dass das Anliegen der Schweiz auf einen späteren Termin verschoben wurde mit der Begründung, einen Bericht über den Erhaltungszustand von Arten und ihren Lebensräumen abzuwarten.
Die direkt betroffene Bevölkerung kann diese Entscheidung nicht akzeptieren. Die Übergriffe auf Nutztiere nehmen auch auf Winterweiden ständig zu. Massnahmen zur Regulierung der Wolfspopulation sind ein Muss, die zunehmende Wolfspräsenz in Siedlungsnähe ist nicht tolerierbar. Der in der letzten Woche in Deutschland stattgefundene Angriff eines Wolfes auf einen Menschen verdeutlicht die Gefahr, welche durch die ständig wachsende Wolfspopulation ausgeht.
Der Entscheid des Ständigen Ausschusses zeugt davon, dass die Strasbourger-Beamten fernab der betroffenen Regionen ihre Entscheide fällen.
Quelle: Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere
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