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Zug / Baar ZG: Zwei Autofahrer beschädigen Mauer und entfernen sich

Gleich zwei unbekannte Autolenker kollidierten mit einer Mauer und entfernten sich von den jeweiligen Unfallstellen, ohne den Schaden zu melden.

Am Chlausumzug in Oberwil bei Zug ist am Dienstagabend (4. Dezember 2018), ca. um 17:45 Uhr, ein Geländewagen der Marke Land Rover (Modell Range Rover Sport) in ein Mauerwerk gefahren.

Ohne seiner gesetzlichen Meldepflicht nachzukommen und sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern, fuhr der oder die Lenkende weiter. Das Fahrzeug ist laut Zeugen aus der Tellenmattstrasse rechts in die Widenstrasse abgebogen. Dabei touchierte das Auto auf der rechten Beifahrerseite die Mauer der Tellenmattstrasse 46. Es entstand Sachschaden von ungefähr 1000 Franken.

In Baar bei der Schürmatt ereignete sich am selben Abend fast zeitgleich (zwischen 17:00 und 18:00 Uhr) ein ähnliches Malheur. Ein unbekanntes Fahrzeug beschädigte eine Sandsteinmauer und entfernte sich, ohne den Schaden zu melden. Der Sachschaden an der Mauer beträgt rund 400 Franken.

Die flüchtigen Fahrzeuglenkenden machen sich laut Strassenverkehrsgesetz (SVG Ar t. 92 Abs.
1) wegen Nichtgenügen der Meldepflicht strafbar, da Sachschaden entstanden ist (SVG Art. 51 Abs. 3).

Die Zuger Polizei fordern die unbekannten Lenkerinnen bzw. die unbekannten Lenker auf, sich unverzüglich zu melden (T 041 728 41 41). Ebenfalls sucht die Polizei weitere Zeugen, die Angaben zu den gesuchten Fahrzeugen machen können.

 

Quelle: Zuger Polizei
Artikelbild: Symbolbild © Zuger Polizei

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