Betrügerin am Telefon entlarvt

Eine Rentnerin liess am Donnerstagnachmittag eine Betrügerin am Telefon auflaufen.

Im ersten Moment glaubte die 82-Jährige eine Verwandte am Telefon zu haben, da die Stimme der Anruferin Ähnlichkeit mit ihrer Verwandten hatte. Im Gespräch wurde die Rentnerin aber schnell misstrauisch, als sie von der Anruferin um Geld gebeten wurde.

Die Frau am Telefon behauptete, dass ihr eine Gefängnisstrafe drohe und die Rentnerin solle sie doch mit einer finanziellen Unterstützung davor bewahren.

Die 82-Jährige testete die Anruferin dann mit einem fiktiven Namen. Die Anruferin bestätigte dann, so zu heissen, so dass die Rentnerin wusste, dass es keine echte Verwandte ist und legte auf.

Die 82-Jährige informierte ihre Tochter über den betrügerischen Anruf, die richtigerweise vorschlug, die Polizei zu alarmieren.

Es wurde Anzeige wegen des versuchten Betruges aufgenommen.

Warnung der Polizei

Die Polizei warnt in dem Zusammenhang vor dem sog. Enkeltrick:

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen. Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
  • Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen preis.
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie frühestens für den kommenden Tag einen Gesprächstermin und überprüfen Sie die Angaben.
  • Halten Sie nach einem Anruf mit finanziellen Forderungen bei Familienangehörigen Rücksprache.
  • Rufen Sie Ihren Verwandten/Bekannten unter der Ihnen bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Ihnen eine Kontaktaufnahme verdächtig vorkommt: Notrufnummer 110.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

 

Quelle: Landespolizeiinspektion Saalfeld
Artikelbild: Symbolbild (© fototip – shutterstock.com)

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