Kanton Zug: Autofahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss angehalten

Bei einer Polizeikontrolle fallen drei Personen auf, welche alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss hinter dem Steuer sassen.

Im Kanton Zug wurden am Mittwochabend (19. Dezember 2018) drei Fahrzeuglenkende kontrolliert, die in nicht fahrfähigem Zustand unterwegs waren.

Eine 39-jährige Frau wurde mit einem Atemalkoholwert von 0,42 mg/l auf der Zugerstrasse in Neuheim gestoppt. Mit immerhin 0,28 mg/l tappte ein 51-Jähriger auf der Schochenmühlestrasse in Baar in die Polizeikontrolle.

Auf der Feldstrasse in Zug musste sich ein 21-jähriger Autolenker verantworten, bei welchem der Drogenschnelltest positiv ausgefallen ist. Der Neulenker gab zu, Cannabis konsumiert zu haben. Seinen Führerschein auf Probe musste er dem Strassenverkehrsamt Zug abgeben.

Die fehlbaren Autolenker müssen sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.

«Wer trinkt – fährt nicht!»

  • Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder bilden Sie Fahrgemeinschaften, wenn Sie die Absicht haben Alkohol zu trinken.
  • Fahren Sie nicht mit fahrunfähigen Personen mit und halten Sie diese vom Fahren ab.
  • Sollten Sie Alkohol getrunken haben: Lassen Sie Ihr Fahrzeug unbedingt stehen.
  • Alkohol wird im Körper nur langsam abgebaut. Fahren Sie niemals mit einem «Kater».
  • Führen Sie nie ein Fahrzeug unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

 

Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei

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