Bern BE: Nach Cupfinal 2018 zehn Chaoten zur Anzeige gebracht
Die Kantonspolizei Bern hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit Zwischenfällen rund um den Cupfinal von Ende Mai 2018 in Bern abgeschlossen.
Zehn Männer wurden angezeigt. Sie werden sich unter anderem wegen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz und das kantonale Vermummungsverbot zu verantworten haben.
Zudem wurde wegen Sachbeschädigungen und Diebstählen in der Höhe von mehreren tausend Franken gegen eine unbekannte Täterschaft rapportiert.
Die Kantonspolizei Bern hat ihre Ermittlungen zu verschiedenen Zwischenfällen rund um den Cupfinal 2018 in Bern zwischen dem FC Zürich und dem BSC Young Boys vom 27. Mai 2018 abgeschlossen. So wurden insgesamt zehn Männer im Alter zwischen 20 und 38 Jahren zur Anzeige gebracht. Drei Männer waren noch am Spieltag angehalten worden, sieben weitere konnten im Rahmen der nachgelagerten Ermittlungen identifiziert werden.
Zusammenhängend mit Knall-, Rauch- und Leuchtkörpern, die im Vorfeld oder während des Fussballspiels gezündet worden waren, werden den Beschuldigten in sieben Fällen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen. In drei dieser Fälle wurde zudem wegen Verstosses gegen das kantonale Vermummungsverbot rapportiert. Eine Person wurde wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte, zwei weitere wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung angezeigt. Gegen sieben der zehn angezeigten Personen wurden durch die Kantonspolizei Bern zudem Rayonverbote sowie teilweise auch Meldeauflagen gemäss den Bestimmungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen ausgesprochen. In einem weiteren Fall werden entsprechende Massnahme derzeit noch geprüft.
Überdies hat die Kantonspolizei Bern mit Blick auf mehrere eingegangene Anzeigen wegen Sachbeschädigung, sowie wegen Plünderung eines Tankstellenshops an der Standstrasse anlässlich des Zürcher Fanmarsches, gegen eine unbekannte Täterschaft rapportiert. Der angezeigte Sachschaden und der Wert des bei den Diebstählen erbeuteten Deliktsguts belaufen sich auf mehrere tausend Franken.
Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland / Kapo Bern
Artikelbild: Symbolbild © Kapo Bern