Pferd und Reiterin bei Verkehrsunfall verletzt - Verursacher überholte zu dicht
Am Freitagnachmittag, 01.03.2019, gegen 16.00 Uhr, kehrten zwei Reiterinnen mit ihren Tieren von einem Ausritt aus Langendamm zurück zu ihrem Stall „Am Fasanenweg“.
In Höhe des Bahnüberganges „Führser Busch“ wollten sie hintereinander die Bahngleise überqueren, als sie von hinten durch den Fahrer eines Pkw mit Anhänger überholt wurden. Der Fahrer des Gespanns fuhr mit sehr hoher Geschwindigkeit und hielt vermutlich aufgrund des starken Gegenverkehrs dermaßen geringen Abstand zu den Tieren, dass das vordere Pferd erschrak, scheute und in der Folge stürzte, wobei es die Reiterin mit sich zog.
Die Reiterin des Pferdes zog sich dabei eine Verletzung des Sprunggelenkes zu.
Die 10 – jährige Stute namens „Dörchen“ verletzte sich gleich an drei Fußgelenken und kann vorläufig nicht geritten werden.
Der Verursacher war nach Angaben der Reiterinnen zunächst weitergefahren, hatte sich dann jedoch besonnen und war zurückgekehrt. Nach kurzer Nachfrage nach dem Befinden hatte der Mann dann seinen Weg fortgesetzt, ohne Personalien zu hinterlassen.
„Wir möchten diesen Vorfall zum Anlass nehmen und ganz besonders auf das richtige Verhalten beim Vorbeifahren oder Überholen von Tieren im Straßenverkehr hinweisen,“ weist Pressesprecher Axel Bergmann von der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg auf die Besonderheiten hin.
„Grundsätzlich gelten dieselben Regeln, wie beim Überholen von Fahrradfahrern, nämlich so großen Seitenabstand halten, dass der Überholte nicht behindert oder sogar gefährdet wird. Beim Überholen von Tieren, ganz besonders von Pferden, sollte der Kraftfahrer zusätzlich bedenken, dass ein Tier erschrecken und Scheuen kann – so am vergangenen Freitag geschehen,“ bittet der Polizeisprecher.
„In den Stadtrandbereichen von Nienburg sind häufig Reiterinnen und Reiter unterwegs und die Polizei bittet um ganz besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme. Das bedeutet konkret, nur mit großem Seitenabstand und möglichst verminderter Geschwindigkeit vorbeifahren. Notfalls muss der Kraftfahrer warten, bis er gefahrlos überholen kann,“ lautet sein Appell.
Quelle: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Bildquelle: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg