Mit Pfeil und Bogen erlegt

Bereits am Donnerstagvormittag, den 21.03.2019 wurde der Pächter des Jagdreviers Birkweiler von Mitarbeitern eines Weingutes aus Siebeldingen über den Fund eines toten Rehbocks im Bereich der Gemarkung Hohenberg bei Birkweiler, Kreis Südlichen Weinstraße, informiert.

Der ca. 6-7 jährige Bock dürfte nach Prüfung durch 3 Jagdausübungsberechtigten durch eine Schussverletzung erlegt worden sein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sei die festgestellte tödliche Schussverletzung auf einen Pfeil zurückzuführen. Ein Pfeil wurde jedoch weder am Tier noch in der näheren Umgebung gefunden.

Der zuständige Jagdrevierpächter geht vielmehr davon aus, dass das Tier nach dem Schuss eines Unbekannten noch einige Wegstrecke zurückgelegt haben dürfte. Das Jagen bzw. Erlegen mittels Pfeilen ist nach Paragraph 23 des Landesjagdgesetzes in Deutschland verboten. Den bisher unbekannten Schützen erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Jagdwilderei. Hinzu kommt, dass aktuell noch bis zum 01.05.2019 Schonzeit besteht. Täterhinweise liegen bisher nicht vor.

Zeugen werden gebeten sich mit der Kriminalinspektion Landau unter Telefon: 06341-287-0 in Verbindung zu setzen.

 

Quelle: Pressemitteilung der Kriminalinspektion Landau vom 25.03.2019
Artikelbild: Symbolbild (© FooTToo – shutterstock.com)

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