Amriswil TG: Von falschen Polizisten betrogen
In Amriswil wurde vergangene Nacht eine Frau mittels Telefonbetrug um Schmuck und Bargeld gebracht.
Die Kantonspolizei Thurgau rät zur Vorsicht.
Eine 69-jährige Frau erhielt gestern um 22 Uhr einen Anruf von einem unbekannten, hochdeutsch sprechenden Mann. Dieser gab sich als „Kriminalkommissar Philipps von der Kriminalpolizei Thurgau“ aus und behauptete, dass man Mitglieder einer Verbrecherbande verhaftet hätte. Bei diesen sei ein Zettel mit der Adresse der Frau gefunden worden. Der angebliche Kriminalkommissar bot der Frau an, Schmuck und andere Wertsachen bei der Polizei in Sicherheit zu bringen, bis die gesamte Bande gefasst sei.
Der Betrüger redete mehr als zwei Stunden auf die Frau ein, bis diese schliesslich einwilligte. Um 0.30 Uhr erschien ein angeblicher Zivilpolizist bei der Geschädigten und nahm Bargeld und Schmuck im Wert von über 25’000 Franken mit.
Die 69-Jährige schöpfte wenig später Verdacht und alarmierte die Kantonspolizei Thurgau.
Im Verlauf des gestrigen Abends gingen weitere Meldungen über gleichgelagerte Betrugsversuche ein. Die Kantonspolizei Thurgau rät zur Vorsicht und gibt folgende Tipps:
. Seien Sie misstrauisch, wenn ein angeblicher Polizist hochdeutsch spricht. Schweizer Polizisten sprechen in der Regel schweizerdeutsch.
. Echte Polizisten werden niemals am Telefon die Übergabe von Geld oder Wertsachen verlangen.
. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen.
. Überprüfen Sie, ob es sich um einen echten Polizisten handelt. Beenden Sie das Gespräch, rufen Sie die Notrufnummer 117 an und fragen Sie nach dem betreffenden Polizisten.
. Lassen Sie sich nicht durch Schweizerische Telefonnummern auf Ihrem Telefondisplay in die Irre führen. Es ist technisch einfach möglich, die Nummer des Anrufenden zu verändern.
. Im Telefonbuch ist vielfach der volle Name der Geschädigten zu finden. Wenn dieser auf eine ältere und allenfalls alleinstehende Person hindeutet, ist das für die Betrüger interessant. Überlegen Sie, ob für Sie auch eine Abkürzung (beispielsweise „E. Muster“ anstatt „Elisabeth Muster“) möglich wäre.
Weitere Informationen und Tipps sind auf der Webseite www.telefonbetrug.ch der Kantonspolizei Zürich zu finden.
Quelle: Kapo TG
Bildquelle: Kapo TG