Thun BE: 18 Personen nach Fussballspiel angezeigt
Die Kantonspolizei Bern hat die Ermittlungen zu mehreren Zwischenfällen anlässlich des Spiels zwischen dem FC Thun und dem BSC YB von Ende September 2018 abgeschlossen.
Sechzehn Männer und zwei zum Tatzeitpunkt jugendliche Personen wurden unter anderem im Zusammenhang mit tätlichen Auseinandersetzungen und dem Zünden von Pyrotechnika angezeigt.
Anlässlich des Meisterschaftsspiels zwischen dem FC Thun und dem BSC Young Boys war es am 29. September 2018 in Thun zu Auseinandersetzungen gekommen. Die Kantonspolizei Bern hat ihre Ermittlungen zu den Ereignissen und weiteren Zwischenfällen rund um das Fussballspiel abgeschlossen. Insgesamt wurden 16 Männer im Alter zwischen 19 und 33 Jahren sowie zwei zum Tatzeitpunkt jugendliche Personen zur Anzeige gebracht. Fünfzehn Personen waren noch am Spieltag angehalten worden, drei weitere konnten im Rahmen der Ermittlungen identifiziert werden.
Der Mehrheit der Beschuldigten wird unter anderem vorgeworfen, sich nach dem Fussballspiel an tätlichen Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der beiden Fangruppierungen im Bereich des Bahnhofs und in der Thuner Innenstadt beteiligt zu haben. Im Zuge der entsprechenden polizeilichen Interventionen hatten zudem mehrere Personen versucht, sich einer Kontrolle zu entziehen oder mittels Körpergewalt zu widersetzen.
Im Zuge der Ermittlungen konnten überdies drei Personen identifiziert werden, denen vorgeworfen wird, während des Fussballspiels im Stadion verbotenerweise Pyrotechnika gezündet zu haben. Sie werden wegen Widerhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz und das kantonale Vermummungsverbot angezeigt. In zwei Fällen haben Beschuldigte sich des Weiteren wegen Betäubungsmittelwiderhandlungen und in einem Fall wegen Diebstahls zu verantworten.
Die mutmasslichen Straftäter wurden an die zuständige Regionale Staatsanwaltschaft Oberland oder an die Kantonale Jugendanwaltschaft rapportiert. Im Zuge noch laufender Abklärungen werden gegen die Beschuldigten weitere Schritte nach den Bestimmungen des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen geprüft.
Quelle: Kantonale Jugendanwaltschaft / Regionale Staatsanwaltschaft Oberland
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