17-Jähriger von S-Bahn erfasst

An der S-Bahnhaltestelle Stuttgart-Rohr ist es am Samstagmorgen (18.05.2019) gegen 01.15 Uhr zu einem Personenunfall gekommen.

Ersten Erkenntnissen zu Folge stürzte ein 17-Jähriger aus bislang ungeklärter Ursache vor eine einfahrende S-Bahn der Linie S2. Hierdurch erfasste die aus Filderstadt kommende Bahn den Jugendlichen und schliff ihn unter dem Zug mit.

Durch den Vorfall wurde ein Bein des Minderjährigen abgetrennt und er erlitt eine schwere Verletzung am Arm.

Eine zufällig in der S-Bahn befindliche Streife der Bundespolizei versorgte den Verunfallten vor Ort, bis Kräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes den 17-Jährigen bargen und in ein Krankenhaus verbrachten. Weiterhin waren mehrere Streifen der Landes- und Bundespolizei sowie Mitarbeiter der Deutschen Bahn und zwei Kriseninterventionsteams im Einsatz.

Während der Rettungsmaßnahmen war die S-Bahnhaltestelle Stuttgart-Rohr in der Zeit von 01.23 Uhr bis 2.41 Uhr für den Zugverkehr gesperrt.

Die Bundespolizei hat die Ermittlungen zum Unfallhergang aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach weiteren Zeugen. Sachdienliche Hinweise werden unter der Telefonnummer +49711870350 entgegengenommen.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor den Gefahren an Bahnanlagen: Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Ein Zug, der sich mit 160 km/h nähert, benötigt für eine Strecke von 100 Metern gerade einmal 2,2 Sekunden. Züge können Hindernissen nicht ausweichen und selbst bei einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung beträgt der Bremsweg mehrere hundert Meter. Ein elektrisch betriebener Zug, selbst bei einer Geschwindigkeit von über 200 km/h, ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt. Zudem wird die Sogwirkung von vorbei- und ausfahrenden Zügen meist nicht bedacht. Die weiße Linie an Bahnsteigen markiert den Sicherheitsabstand zum Gleis und ist in jedem Fall einzuhalten. Ein Aufenthalt zwischen Bahnsteigkante und der weißen Linie ist verboten. Vielen Personen ist nicht bewusst, dass auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes ein Zugverkehr (z.B. Sonder- oder Güterzüge) stattfindet. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.

 

Quelle: Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Artikelbild: Symbolbild (© Robson90 – shutterstock.com)

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