Hundehalterin erwartet Strafanzeige
Wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz mussten die Beamten des Polizeipostens Zell am Harmersbach am Dienstag ein Strafverfahren gegen eine Hundehalterin einleiten.
Gegen 11:30 Uhr alarmierten Zeugen die Polizei, da ein bereits hechelnder Hund in einem in der Sonne geparkten Auto ausharren musste. Der Vierbeiner, der weder Wasser noch ein geöffnetes Fenster zur Verfügung hatte, wartete in dem Wagen auf einem Supermarktparkplatz, bis dessen Besitzerin vom Einkaufen zurückkam.
Zweimaliges Ausrufen der Halterin in dem Markt führte nicht zum Erfolg, bis die Frau gegen 12.10 Uhr selbstständig an ihr Auto zurückkehrte.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmal deutlich daraufhin, dass ein Auto kein Aufbewahrungsort für ein Tier darstellt. Bereits nach wenigen Minuten heizen sich die Fahrzeuginnenräume so stark auf, dass es für das Tier eine Gesundheitsgefährdung bedeuten kann.
Quelle: Polizeipräsidium Offenburg
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