Kanton Schaffhausen: Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hat heute ein Verfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt.
Am 25. August 2017 wurde anlässlich einer Pressekonferenz ein externer Untersuchungsbericht von Prof. Dr. Tobias Jaag und Dr. Markus Rüssli zu Vorkommnissen im Schulhaus Alpenblick im Zusammenhang mit zwei muslimischen Familien vorgestellt.
Dabei wurde erklärt, zu einer Affäre sei die Sache erst geworden, als die Beobachtungen „infolge der Verletzung der Schweigepflicht“ ihren Weg an die Öffentlichkeit gefunden hätten. Aufgrund dieser Aussage der Gutachter leitete die Staatsanwaltschaft Schaffhausen von Amtes wegen ein Ermittlungsverfahren ein.
Die Schaffhauser Nachrichten hatten in Artikeln vom 30. September 2016 und vom 4. Oktober 2016 über Vorkommnisse im Schulhaus Alpenblick im Zusammenhang mit einer Familie X berichtet. Dabei wurde in den Artikeln darauf hingewiesen, die Schilderungen würden von vertrauenswürdiger Seite bestätigt. Dies führte zum Verdacht, es könnte im Stadtschulrat ein Leck geben, über welches diese Informationen zu den Schaffhauser Nachrichten gelangt sein könnten.
Im Laufe der Ermittlungen wurden mehrere Personen befragt und die massgebenden Unterlagen beigezogen. Zur Person, welche diese Informationen an die Schaffhauser Nachrichten weitergegeben haben könnte, konnten die befragten Personen keine Angaben machen. Nachdem die Schaffhauser Nachrichten sich auf Anfrage hin auf den Quellenschutz berufen und keine Angaben zum Informanten machen, sind keine Ansätze für weitere Ermittlungen bezüglich dieses Informanten mehr zu sehen. Das Untersuchungsverfahren ist deshalb einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft kann die Wiederaufnahme eines durch Einstellungsverfügung rechtskräftig beendeten Verfahrens verfügen, wenn ihr neue Beweismittel oder Tatsachen bekannt werden.
Quelle: Kanton Schaffhausen, Staatsanwaltschaft
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