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Abholung eines polizeilich stillgelegten südosteuropäischen Kleinbusses scheiterte – Nach angeblicher Reparatur hatte das Fahrzeug noch immer erhebliche Mängel

Bereits am 04.06.2019 legten die Kontrolleure der Verkehrsdirektion Koblenz ein aus dem südosteuropäischen Raum stammendes Kleinbus-Gespann aufgrund erheblicher Mängel still.

Insbesondere der Kleinbus hatte zum damaligen Zeitpunkt eine lange Mängelliste, welche neben dem unvorschriftsmäßigen Einbau von Sitzen und Gurten unter anderem noch erhebliche Durchrostungen an Rahmenteilen und Achsbefestigungen, eine insgesamt mangelhafte Bremsleistung und einen starken Ölverlust an Motor und Getriebe umfasste.

Da das Fahrzeug im Rahmen einer Vorführung bei einer Prüforganisation als verkehrsunsicher bewertet wurde, wurde die Weiterfahrt untersagt und sowohl Zulassungsbescheinigungen, als auch Fahrzeugkennzeichen zur Verhinderung einer weiteren Nutzung eingezogen.

Der Kleinbus wurde schließlich zwecks Reparatur abgeschleppt und sollte am gestrigen Tage, dem 24.06.2019, auf dem Rastplatz Montabaur an der BAB 3 bei den Kontrolleuren der Verkehrsdirektion vorgeführt werden, um die einbehaltenen Dokumente und Fahrzeugkennzeichen zurück zu erhalten.

Der Fahrer legte im Rahmen der Fahrzeugvorführung einen Prüfbericht vor, welcher bestätigte, dass der Kleinbus nunmehr keine Mängel mehr habe. Hierbei bedachte er aber nicht, dass trotzdem seitens der Polizei eine erneute Überprüfung durchgeführt werden könnte.

Eben diese Überprüfung fand selbstverständlich statt und ergab, dass das Fahrzeug noch immer technische Mängel aufwies. Eine erneute Vorführung des Fahrzeugs bei einer Prüforganisation ergab, dass nach wie vor unvorschriftsmäßig Sitze eingebaut waren. Die Undichtigkeiten an Motor und Getriebe waren ebenso noch vorhanden wie die zuvor festgestellte mangelhafte Bremsleistung. Auch die bereits bekannten erheblichen Durchrostungen an verschiedenen Rahmenteilen waren nicht beseitigt worden. Die vorhandenen Löcher hatte man kurzerhand mit einer Gummimasse ausgespritzt und mit Unterbodenschutz überstrichen, um diese zu verbergen.

Da man augenscheinlich nicht willig war, die festgestellten Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen, wurde das Fahrzeug nunmehr polizeilich sichergestellt.

Den Fahrer erwartet jetzt abermals ein Bußgeldverfahren. Auch im Bezug auf den vorgelegten Prüfbericht, welcher eine angebliche Mängelbeseitigung bescheinigte, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Fahrzeughalter muss sich jetzt entscheiden, ob das Fahrzeug verschrottet wird oder ob nochmals ein Reparaturversuch unternommen werden soll.


Durchrostung


freigelegte Durchrostung


 

Quelle: Verkehrsdirektion Koblenz
Bildquelle: Verkehrsdirektion Koblenz

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