Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt Beschwerde: Pädokrimineller soll verwahrt und nicht entlassen werden
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen erhebt Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts von Ende Mai, welches die Verwahrung eines 64-jährigen mehrfach vorbestraften pädosexuellen Sexualstraftäters ablehnte.
Im Jahr 2006 verurteilte das Kantonsgericht St.Gallen den heute 64-jährigen Schweizer wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Ausserdem wurde eine stationäre Massnahme angeordnet («sog. kleine Verwahrung»), aus welcher der Verurteilte Ende Juni 2011 bedingt entlassen wurde. Ende Mai 2012 wurde er erneut festgenommen. Das Kantonsgericht St.Gallen verhängte mit Entscheid vom 11. Dezember 2013 eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten wegen mehrfacher versuchter sexueller Handlungen mit Kindern und ordnete die Rückversetzung in den stationären Massnahmenvollzug an. Dieser lief am 10. Dezember 2018 ab.
Am 7. Dezember 2018 entschied das Kantonsgericht St.Gallen, die stationäre Massnahme nicht zu verlängern. Indes blieb der Verurteilte in Sicherheitshaft. Mit Entscheid vom 29. Mai 2019 ordnete das Kantonsgericht die Entlassung des Verurteilten per 31. Mai 2020 an und sprach sich damit gegen dessen Verwahrung aus. Gegen diesen Entscheid erhebt die Staatsanwaltschaft Beschwerde ans Bundesgericht mit dem Antrag, den Verurteilten zu verwahren. Dies, um dem grossen Rückfallrisiko beim Verurteilten zu begegnen respektive die Sicherheit der Gesellschaft, namentlich jene der gefährdeten minderjährigen Knaben, zu gewährleisten. Der Verurteilte befindet sich weiterhin in Sicherheitshaft.
Quelle: Staatsanwaltschaft SG
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