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Ehefrau geschlagen – Ehemann darf Wohnung für zehn Tage nicht mehr betreten

Bonn. Weil er seine Ehefrau geschlagen haben soll, sprachen Beamten der Polizeiwache Bad Godesberg am Montagabend einem 31-Jährigen ein zehntägiges Rückkehrverbot aus.

Um 19:40 Uhr war die Polizei über eine Auseinandersetzung in der Wohnung der Eheleute in Bad Godesberg informiert worden.

Dort, so der bisherige Ermittlungsstand, soll der 31-Jährige seine 26-jährige Ehefrau geschlagen und leicht verletzt haben. Bei Eintreffen der alarmierten Beamten hatte der Tatverdächtige die Wohnung bereits verlassen. Er wurde von den Beamten zunächst telefonisch erreicht. Um 22 Uhr erschien er auf der Polizeiwache Bad Godesberg. Dort wurde ihm ein zehntägiges Wohnungsbetretungsverbot ausgesprochen. Sollte der dieses Verbot nicht beachten, droht ihm ein Zwangsgeld von 500 Euro. Gleichzeitig wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren gegen Körperverletzung eingeleitet. Der Tatverdächtige bestritt die Vorwürfe und erstattete seinerseits Strafantrag gegen die 26-Jährige wegen des Verdachts der Körperverletzung. Die Ermittlungen dauern an.

Das zehntägige Rückkehrverbot bei einer polizeilichen Wohnungsverweisung soll den Opfern Zeit geben, sich Beratung und Unterstützung in einer Hilfseinrichtung vor Ort zu holen. Die Frau wurde von den Beamten auf die Hilfsangebote und ihre Rechte hingewiesen.

Häusliche Gewalt – Das Opfer bleibt, der Täter geht. Weitere Informationen und Handlungsempfehlungen finden Betroffene und Interessierte hier.

 

Quelle: Polizei Bonn
Titelbild: Symbolbild © BOSS BTKPHOTOGRAPHY – shutterstock.com

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