Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung - auf Revision wird verzichtet

Aufgrund eines Anliegens des Kantons Genf führte das EJPD von Mai bis September 2019 eine Vernehmlassung zu einer Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung durch.

Vorgeschlagen war in der Verordnung eine Regelung von Messmitteln für die automatische Erkennung von Kontrollschildern zur Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr. Infolge der Ergebnisse der Vernehmlassung sowie eines Urteils des Bundesgerichts im Oktober 2019 hat das EJPD nun entschieden, auf diese Revision zu verzichten.

2016 ersuchte der Kanton Genf den Bund, rechtliche Grundlagen dafür zu schaffen, dass er ein System für die automatische Überwachung von Fahrverbotszonen einsetzen dürfe. Um diesem Anliegen Rechnung tragen zu können, wurde eine Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung vorbereitet, mit der Messmittel für die automatische Erkennung von Kontrollschildern zur Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr geregelt werden sollten.

Von Mai bis September 2019 führte das EJPD eine Vernehmlassung zu dieser Änderung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung durch. Die Reaktionen auf den Vorschlag fielen unterschiedlich aus. Rund die Hälfte der Kantone und mehrere Organisationen lehnen die Verordnungsrevision ab, die übrigen Teilnehmenden stimmen ihr zu.

Unabhängig von der Vernehmlassung hat sich durch ein Urteil des Bundesgerichts vom 7. Oktober 2019 (6B_908/2018) eine neue Situation ergeben. Das Bundesgericht hielt in diesem Urteil fest, dass für den Einsatz eines von der Thurgauer Kantonspolizei verwendeten Systems zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung keine ausreichend detaillierte Regelung in einem formellen Gesetz bestehe. Für den polizeilichen Einsatz von Systemen zur automatischen Erkennung von Kontrollschildern zur Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr würde eine Grundlage alleine in der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung nicht genügen. Vor diesem Hintergrund hat das EJPD entschieden, auf eine Revision der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung zu verzichten.

Die Kantone haben nach wie vor die Möglichkeit, bei Bedarf eine gesetzliche Grundlage für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung zu schaffen.

 

Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Titelbild: Symbolbild © Evannovostro – shutterstock.com

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