DE | FR | IT

45 Auffälligkeiten bei Mindestlohnprüfungen im Bezirk des Hauptzollamts Lörrach

Lörrach.Freiburg.Offenburg. Rund einhundert Unternehmen hatten Beamtinnen und Beamte des Hauptzollamts Lörrach am 21. Januar im gesamten Zuständigkeitsbereich – den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, dem Stadtkreis Freiburg und dem Ortenaukreis – hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns unter die Lupe genommen.

Dazu wurden 240 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die fast ausschließlich in Einzelhandelsgeschäften, wie z.B. Backshops, Metzgereien, Kiosken, aber auch in Fitnessstudios und Spielhallen angestellt sind, zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

In 45 Fällen stellten die 67 bei dieser Prüfung eingesetzten Zöllnerinnen und Zöllner Unstimmigkeiten oder mögliche Verstöße auch gegen andere gesetzliche Bestimmungen fest, die eine Nachprüfung nach sich ziehen werden: „In neun Fällen ergaben sich Hinweise darauf, dass der Mindestlohn unterschritten sein könnte, für zwanzig Arbeitnehmer konnten wir die Meldung an die Sozialkassen nicht nachvollziehen und sechs ausländische Beschäftigte konnten keine Arbeitserlaubnis vorweisen“, so Wolfgang Oßwald vom Hauptzollamtsstandort in Freiburg, der den Einsatz im ganzen Bezirk leitete. Außerdem müssen drei weitere befragte Personen noch den Nachweis erbringen, dass sie neben Lohnzahlungen nicht auch Sozialhilfen in Anspruch nehmen, die Ihnen nicht zusteht und in sieben Fällen scheinen die betreffenden Arbeitgeber die Arbeitsaufnahme von Beschäftigten nicht rechtzeitig den zuständigen Stellen gemeldet zu haben.

Die Schwerpunktprüfung war an diesem Tag bei allen 41 Hauptzollämtern bundesweit angesetzt. Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar dieses Jahres von 9,19 Euro auf 9,35 Euro erhöht.

 

Quelle: Hauptzollamt Lörrach
Bildquelle: Hauptzollamt Lörrach

[xcatlist name="deutschland" numberposts=24 thumbnail=yes]