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Pilotprojekt für mobile Kommunikation in Krisenlagen vom Bundesrat beschlossen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 29. Januar 2020 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, ein Pilotprojekt für ein mobiles breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem (MSK) durchzuführen.

Dieses soll Erkenntnisse liefern, wie die mobile Kommunikation zwischen den Einsatzorganisationen auch in Krisenlagen und bei Überlastung des bestehenden Mobilfunknetzes sichergestellt werden kann.

Polizei, Feuerwehr, Sanität, die Betreiber kritischer Infrastrukturen und weitere Organisationen des Bevölkerungsschutzes sind für die Erfüllung ihres Auftrags darauf angewiesen, grössere Datenmengen mobil auszutauschen. Dies muss auch möglich sein, wenn die bestehenden Mobilfunknetze überlastet oder beschädigt sind, etwa nach Naturkatastrophen oder einem Terroranschlag. Ein einheitliches System, das die mobile breitbandige Sicherheitskommunikation für Bund, Kantone und Dritte in allen Lagen garantiert, fehlt zurzeit in der Schweiz.

Am 1. Dezember 2017 wurde das VBS beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), konkret der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), und den interessierten Kantonen konzeptionelle und technische Abklärungen vorzunehmen.

Die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) geführten Abklärungen haben ergeben, dass ein mobiles breitbandiges Sicherheitskommunikationssystem (MSK) von sämtlichen involvierten Stellen als dringlich eingestuft wird und die Bereitschaft für eine Zusammenarbeit hoch ist. Verschiedene Organisationen arbeiten bereits an punktuellen Lösungen. Um eine schweizweit einheitliche Lösung herbeizuführen, ist eine Koordination der Lösungsansätze unabdingbar.

Pilotprojekt unter Einbezug von Bundes- und Kantonsstellen

Mit dem Ziel, neue Erkenntnisse zu gewinnen und Erfahrungen auszutauschen, die technischen und konzeptionellen Resultate zu plausibilisieren und zu validieren sowie die verschiedenen Anforderungen der künftigen Nutzerinnen und Nutzer zu konsolidieren, wird das VBS unter der Leitung des BABS im Zeitraum 2020–2023 ein Pilotprojekt für ein schweizweites MSK durchführen. Partnerschaftlich miteinbezogen werden Bundes- und Kantonsstellen vor allem aus dem Bereich Rettung und Sicherheit. Unter den involvierten Organisationen sind u. a. verschiedene Kantone und Städte, das Bundesamt für Polizei (fedpol), der Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die EZV, das Bundesamt für Strassen (ASTRA), das Bundesamt für Energie (BFE), das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) sowie interessierte Betreiber kritischer Infrastrukturen und die öffentlichen Mobilfunkbetreiber.

Ein MSK soll bestehende und geplante Infrastrukturen der öffentlichen Mobilfunkbetreiber sowie der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes nutzen und mit krisenresistenten und sicheren Elementen so ergänzen, dass die mobile Datenkommunikation für Bund, Kantone und Dritte in allen Lagen sichergestellt ist.

Erweiterung bereits beschlossener Projekte

Ein MSK würde das vom Parlament im September 2019 beschlossene nationale sichere Datenverbundsystem (SDVS) und das bestehende Sicherheitsfunksystem Polycom um eine sichere mobile Datenkommunikation erweitern. Damit könnte ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn realisiert werden, da insbesondere die Blaulichtorganisationen ihre Aufgaben auch bei Katastrophen oder Terroranschlägen besser wahrnehmen könnten.

Die gesetzlichen Grundlagen bestehen bereits. Die Zuständigkeitsregelung und die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Betreibern kritischer Infrastrukturen sowie die Aufteilung der Kosten für ein künftiges landesweites MSK sind in der vom Parlament im Dezember 2019 beschlossenen Totalrevision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) explizit berücksichtigt. Zudem wurde mit der Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) bereits festgelegt, dass die Sicherheitskommunikation in allen Lagen verfügbar sein soll. Die Bundesversammlung hat die Änderungen im FMG im März 2019 beschlossen.

Das VBS wird dem Bundesrat spätestens bis Ende 2023 einen Antrag zum weiteren Vorgehen unterbreiten.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: canadastock – shutterstock.com

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