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Thun BE: Schlägerei zwischen Hooligans – 29 Personen angezeigt

Die Kantonspolizei Bern hat die Ermittlungen zur Auseinandersetzung im Vorfeld des Fussballspiels zwischen dem FC Thun und dem FC Sion von Ende Januar 2020 abgeschlossen.

Insgesamt wurden 29 Personen – mehrheitlich wegen Landfriedensbruchs – an die Staatsanwaltschaft rapportiert. Zudem werden weitere Massnahmen nach dem Hooligan-Konkordat geprüft.

Die Kantonspolizei Bern hat die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung im Vorfeld des Fussballspiels vom 26. Januar 2020 zwischen dem FC Thun und dem FC Sion abgeschlossen. Erkenntnissen zufolge war es in der Thuner Innenstadt zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Anhängern der beiden Mannschaften gekommen. Im Zuge der darauffolgenden polizeilichen Intervention wurden 26 Personen in einem Pub an der Marktgasse sowie in dessen näheren Umgebung angehalten und bis nach Spielende in Polizeigewahrsam genommen.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen erhärtete sich der Verdacht, dass die Angehaltenen sowie ein weiterer nachträglich identifizierter Mann an der Schlägerei im Bereich Grabenstrasse/Schwäbisgasse beteiligt gewesen waren. So wurden bei den Effektenkontrollen sowie im Pub an der Marktgasse unter anderem Zahnschutze und Vermummungsmaterial sichergestellt. Die 27 Männer im Alter zwischen 18 und 32 Jahren, die der Anhängerschaft des FC Sion zuzuordnen sind, wurden gestützt auf die Erkenntnisse wegen Landfriedensbruchs an die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland rapportiert.

Angezeigt wurden überdies auch zwei 22-jährige Anhänger des FC Thun wegen Hinderung einer Amtshandlung. Die beiden Männer hatten während des Einsatzes versucht, sich einer polizeilichen Kontrolle zu entziehen. Auch sie führten unter anderem Vermummungsmaterial und Zahnschutze auf sich. Ob und inwiefern sie jedoch an der tätlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen waren, konnte nicht abschliessend geklärt werden.

Alle 29 Beschuldigten werden sich vor der Justiz zu verantworten haben. Zudem werden im Zusammenhang mit den rapportierten Personen weitere Massnahmen nach dem sogenannten Hooligan-Konkordat geprüft.

 

Quelle: Regionale Staatsanwaltschaft Oberland und Kantonspolizei Bern
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Bern

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