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Kanton Wallis: Weisungen nicht befolgt – drei Anzeigen betreffend Corona-Situation

Die Kantonspolizei hatte Kontrollen angekündigt.

Ihre Präsenz vor Ort wurde in Zusammenarbeit mit den Gemeindepolizeien verstärkt, um der Bevölkerung Hilfe zu leisten, aber auch um die Behördenbeschlüsse im Kampf gegen das Coronavirus strikt durchzusetzen. Am 17. März 2020 sah sich die Kantonspolizei gezwungen, drei Verzeigungen wegen Nichtbefolgung von Weisungen auszusprechen.

In Haute-Nendaz stellte die Gemeindepolizei fest, dass sich etwa 20 Personen auf einer Terrasse eines Restaurants aufhielten und Getränke konsumierten. Die Geschäftsführerin und zwei Mitarbeiter waren ebenfalls anwesend.

Die Kantonspolizei intervenierte in Steg, nachdem eine Drittperson meldete, dass eine Betriebsleiterin zwei Kunden Getränke serviert hatte.

In Sitten stellte die Polizei Régionale des Villes du Centre fest, dass ein Kleidergeschäft nicht geschlossen war.

In diesen drei Fällen verhörte die Kantonspolizei die Verantwortlichen und meldete sie anschliessend der Staatsanwaltschaft.

Es sei daran erinnert, dass diejenigen, die gegen die von den Behörden festgelegten Vorschriften verstossen, mit strafrechtlichen Sanktionen von bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden können.

 

Quelle: Kantonspolizei Wallis
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Wallis

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