Kanton ZH: Obligatorische Schiesspflicht 2020 wegen Corona-Krise sistiert
Die ausserdienstliche Schiesspflicht 2020 wird sistiert.
Das Obligatorische Programm muss nicht zwingend geschossen werden, die Teilnahme ist freiwillig.
Erfüllung der Schiesspflicht (Obligatorisches Programm)
Die anerkannten Schiessvereine führen, Stand heute, zwischen dem 20. April und Ende September obligatorische Schiessübungen durch > Schiessdaten im Kanton Zürich;
Die Schiesspflicht gilt als erfüllt, wenn der Schiesspflichtige die vorgeschriebene Anzahl Patronen, mit seiner persönlichen Waffe gezielt verschossen hat;
Als Mindestleistung werden 42 Punkte auf 300 Meter und 120 Punkte auf 25 Meter verlangt, wobei nicht mehr als drei Nullen geschossen werden dürfen. Schiesspflichtige, die diese Mindestleistungen nicht erbracht haben, können das obligatorische Programm höchstens zweimal im gleichen Schiessverein wiederholen (Kaufmunition).
Nachschiesskurs 2020
Der Nachschiesskurs 2020 entfällt.
Informationen zur Schiesspflicht
Ablauf obligatorisches Programm
- Im Obligatorischen Programm werden in drei Übungen 20 Schüsse auf die Distanz von 300 m (Sub Of wahlweise 25 m) geschossen. Als Mindestleistung werden 42 Punkte (Pistole 120 Punkte) und nicht mehr als drei Nuller verlangt.
- Schiesspflichtige, welche die Mindestleistung des obligatorischen Programms nicht erfüllen, oder die Übung nicht vorschriftsgemäss geschossen haben, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag höchstens 2 Mal wiederholen. Die Wiederholungen müssen, ausgenommen bei Wohnortwechsel, im gleichen Verein geschossen werden.
- Im Militärdienst geschossene Übungen gelten nicht als Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht.
Quelle: AMZ Zürich
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com