Kanton Zug: Betriebe überprüft - wenige Beanstandungen
In den letzten Tagen haben die Gemeinden, die Gesundheitsdirektion sowie die Zuger Polizei mehrere Hundert Betriebe überprüft. Bei den meisten von ihnen war das nötige Schutzkonzept vorhanden und die Hygienevorschriften wurden eingehalten.
Einige Betriebe mussten jedoch die getroffenen Massnahmen verbessern. Zu Betriebsschliessungen ist es nicht gekommen.
In enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit haben Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden sowie Einsatzkräfte der Zuger Polizei in den letzten vier Tagen 600 Betriebe im ganzen Kanton besucht. Dabei ging es insbesondere darum zu prüfen, ob die Unter- nehmen, die am vergangenen Montag (27. April 2020) wieder öffnen durften oder die bereits offen waren, über ein zweckmässiges schriftliches Schutzkonzept verfügen, dieses anwenden und die Hygienemassnahmen einhalten.
Überprüft wurden 420 personenbezogene Dienstleistungen (z.B. Coiffeur, Massage- und Kosmetikstudios), 176 Läden sowie 4 Waschanlagen/Solarien. Die Bilanz fällt positiv aus. Der ganz grosse Teil der kontrollierten Betriebe verfügt über ein Schutzkonzept, setzen dieses um und halten sich damit an die Bundesverordnung. Nur bei wenigen gab es Beanstandungen und die getroffenen Massnahmen mussten verbessert werden. Dabei ging es unter anderem darum, dass die Abstandsregeln nicht eingehalten wurden, die Hygienemassnahmen nicht genügend waren und in einigen wenigen Fällen verkauften Geschäfte Waren, die nicht hätten verkauft werden dürfen. In Einzelfällen fehlte das Schutzkonzept gänzlich und musste nachgereicht werden. Zu Betriebsschliessungen ist es nicht gekommen.
Die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Gemeinden, Polizei und Wirtschaft hat sehr gut funktioniert. Die Überprüfungen wurden grösstenteils sehr geschätzt und es entstanden viele positive und wertvolle Gespräche.
Die Behörden bedanken sich bei der Bevölkerung sowie den Unternehmen für die gute Zu- sammenarbeit und das Einhalten der Vorschriften. Es gilt nun, nicht nachlässig zu werden und weiterhin verantwortungsvoll mit der Situation umzugehen.
Schutzkonzepte weiter notwendig
Ohne ein wirkungsvolles Schutzkonzept darf ein Betrieb weiterhin nicht öffnen. Gemäss den Bundesvorgaben müssen diese Schutzkonzepte sämtliche in den Verkaufs- und Dienstleistungsörtlichkeiten anwesende Personen einschliessen. Dies gilt insbesondere auch für di e 2. Phase der Lockerung, die am Montag, 11. Mai 2020 in Kraft tritt. Betriebe und Unternehmen, die an diesem Datum wieder öffnen, müssen sich ihrer Verantwortung ebenfalls bewusst sein. Dies gilt auch für Unternehmen, die bereits offen sind.
Die Gemeindebehörden sowie die Zuger Polizei werden auch die 2. Phase der Lockerung begleiten und entsprechenden Überprüfungen durchführen.
Quelle: Zuger Polizei
Titelbild: Symbolbild © Zuger Polizei