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Kantonspolizei Basel-Stadt: Was versteht man unter Güterumschlag?

Unter Güterumschlag versteht man das Verladen oder Ausladen von Sachen, die nach Grösse oder Gewicht die Beförderung durch ein Fahrzeug nötig machen.

Der Kauf einer Zeitung am Kiosk ist kein Güterumschlag, daher darf bei einem Fahrverbot mit der Ausnahme der Zufahrt zum Güterumschlag nicht zugefahren werden.

Ebenso ist es nicht erlaubt, das Fahrzeug zu diesem Zweck im Parkverbot oder im Halteverbot mit einer Güterumschlagserlaubnis abzustellen. Das Verladen oder Ausladen eines grossen Fernsehgeräts gilt hingegen als Güterumschlag. Es ist allerdings nicht gestattet, die Güterumschlagsausnahmen für das Berautungsgespräch vor dem Fernsehkauf in Anspruch zu nehmen.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt

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