Kanton Bern: Polizeigesetz tritt am 1. Juni 2020 vollständig in Kraft

Am 29. April 2020 hat das Bundesgericht die Beschwerde gegen das Polizeigesetz vom 10. Februar 2019 in den für die Polizei wesentlichen Punkten klar abgewiesen.

Der Regierungsrat hat die vom Bundesgericht für verfassungskonform erklärten Bestimmungen nun per 1. Juni 2020 für anwendbar erklärt. Die übrigen Bestimmungen des neuen Polizeigesetzes hatte der Regierungsrat bereits am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Eine zusätzliche Anpassung des Gesetzes ist nicht nötig.

Der Regierungsrat begrüsst das Bundesgerichtsurteil vom 29. April 2020 zum Polizeigesetz. Das Bundesgericht hatte die Beschwerde von links-grünen Parteien in ihren Hauptpunkten einstimmig abgewiesen.

Das Urteil des höchsten Gerichts ermöglicht es den Gemeinden, die polizeilichen Kosten bei Veranstaltungen, bei denen es zu Gewalt oder Ausschreitungen kommt, auf die Fehlbaren zu überwälzen. Das Verursacherprinzip wird dadurch gestärkt und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet. Das Bundesgericht fällte seinen Entscheid einstimmig und betonte, dass die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit nicht eingeschränkt würden und auch kein unzulässiger Abschreckungseffekt geschaffen würde, wie das im Vorfeld oft behauptet wurde. Gewalt ist und bleibt keine geschützte Form der Meinungsäusserungsfreiheit.

Andererseits stärkt das Bundesgerichtsurteil die polizeiliche Vorermittlung. Die Beschwerdeführenden wollten die polizeiliche Observation vollständig aus dem Gesetz streichen. Das Bundesgericht hat jedoch – einmal mehr – die polizeiliche Observation in der Vorermittlung als mit der Bundesverfassung vereinbar erklärt. Der Entscheid der fünf Bundesrichter erfolgte auch hier einstimmig.

In diesen beiden Hauptpunkten wollten die Beschwerdeführenden insgesamt 14 Absätze einzelner Artikel aus dem Gesetz streichen. 13 Absätze hat das Bundesgericht einstimmig für gut befunden. Einzig eine Detailbestimmung zur Anordnung des Einsatzes von GPS-Sendern hat es abgelehnt. Damit bleibt es dort bei der bisherigen, für die Polizei ohne weiteres gangbaren Lösung über die vorgängige gerichtliche Genehmigung.

Nach dem Bundesgerichtsentscheid hat der Regierungsrat jetzt die Bestimmungen zur Kostenüberwälzung bei Veranstaltungen mit Gewaltanwendung und zur polizeilichen Observation ab dem 1. Juni 2020 für anwendbar erklärt. Nicht für anwendbar erklärt hat der Regierungsrat die einzelnen vom Bundesgericht aufgehobenen Absätze, namentlich betreffend die Wegweisung von Fahrenden, die vom Regierungsrat abgelehnt wurden und für die Polizei kaum eine praktische Bedeutung gehabt hätten.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

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