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Kanton BE: Aussenbewirtungsflächen dürfen temporär vergrössert werden

15.05.2020 |  Von  |  Bern, Coronavirus, Schweiz

Solange die COVID-19-Massnahmen gelten, dürfen Gastgewerbebetriebe ihre Aussenbewirtungsflächen ohne Baubewilligung vorübergehend vergrössern.

Auf diese Praxis haben sich die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter verständigt. Es gelten dafür aber klare Regeln.

Die Gesamtzahl der bisher bewilligten Aussensitzplätze darf nicht überschritten werden und es darf keinen zusätzlichen Lärm oder andere Immissionen geben. Die Gemeinde und wenn erforderlich die Grundeigentümerschaft müssen der Erweiterung zustimmen. Schliesslich darf die Erweiterung keine anderweitigen öffentlichen Interessen beeinträchtigen, beispielsweise die Verkehrssicherheit.

Bei einer Erweiterung der Aussenbewirtungsfläche reicht die verantwortliche Person des Gastgewerbebetriebes ein Schreiben (inkl. Plan) bei der Gemeinde ein, welche dieses mit ihrem Antrag an das Regierungsstatthalteramt weiterleitet. Falls die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Regierungsstatthalteramt dem Gastgewerbebetrieb eine einfache Bestätigung (mit Kopie an die Gemeinde und die Kantonspolizei) zu.

 

Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Alberto Masnovo – shutterstock.com

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