Luzern LU: Sicherheitsdienst beobachtet Einhaltung der Corona-Verhaltensregeln

Seit 11. Mai 2020 sind die Absperrungen am Quai sowie auf dem Europaplatz und dem Inseli aufgehoben. Zur Beobachtung der Einhaltung der Verhaltensregeln wie Abstandhalten und dem Ansammlungsverbot hat die Stadt Luzern einen Sicherheitsdienst beauftragt.

Dieser wird bei trockenem Wetter vorerst bis 21. Juni 2020 vor allem am Wochenende und an den Feiertagen rund ums Seebecken unterwegs sein. Auf den Badeanlagen im Lido sowie in der Tribschenbadi findet zwar weiterhin kein Badebetrieb statt, aber die Grünflächen können als Naherholungsgebiet genutzt werden.

Aufgrund des Stadtratsentscheid von letzter Woche ist seit letztem Montag, 11. Mai 2020, der Quai, der Europaplatz sowie das Inseli für die Öffentlichkeit wieder zugänglich. Die Stadt Luzern ruft allerdings nochmals in Erinnerung, dass dies nur möglich ist, wenn sich die Bevölkerung konsequent an die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes hält. Insbesondere bedeutet das weiterhin, dass Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen zu vermeiden und der Zweimeterabstand strikt einzuhalten ist. Ein Plakat weist an den gut frequentierten Plätzen und Flanierzonen auf die Verhaltensregeln hin.

LU-Sicherheitsdienst AG beobachtet und greift im Bedarfsfall ein

Die Stadt Luzern beauftragt die LU-Sicherheitsdienst AG damit, rund um das Luzerner Seebecken die Einhaltung des Ansammlungsverbots sowie der Abstandsregel gemäss COVID-19 Verordnung des Bundes zu beobachten und gegebenenfalls durchzusetzen. Zwei Ordnungsdienstpatrouillen mit je zwei Sicherheitsfachkräften werden vorerst bis 21. Juni 2020 an Wochenenden sowie an Feiertagen vom Schweizerhof bis und mit dem Strandbad Lido sowie vom Europaplatz bis und mit Tribschenbadi unterwegs sein. Der Sicherheitsdienst erfolgt jeweils nachmittags und nur bei trockenem Wetter. Im Bedarfsfall macht der von der Stadt organisierte Ordnungsdienst Meldung an die Luzerner Polizei. Die Stadt Luzern rechnet mit Kosten von rund 12’000 Franken.

Grünflächen in Badeanlagen sind ebenfalls zugänglich

Die Badeanlagen sind aufgrund der Bundesvorgaben für den Badebetrieb weiterhin nicht in Betrieb. Im Lido, im Seebad und im Strandbad Tribschen sind die Gastrobetriebe geöffnet. Die Anlagen im Lido und im Tribschenbad stehen der Bevölkerung wie im Winter als Naherholungsflächen zur Verfügung. Die Verhaltensregeln gemäss COVID-19 Verordnung des Bundes gelten selbstverständlich auch in den öffentlich zugänglichen Badeanlagen.

 

Quelle: Stadt Luzern
Titelbild: Tibor Ritter – shutterstock.com

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