Cyber-Grooming: Kindesmissbrauch in 18 Fällen - Mann in Untersuchungshaft

Oldenburg – Lohne. Wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern in 18 Fällen, Verschaffen und Besitz kinderpornographischer Schriften und Nötigung ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen einen 27-jährigen Mann aus Lohne Haftbefehl erlassen worden.

Der Beschuldigte befindet sich seit dem 20.05.2020 in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, über verschiedene soziale Netzwerke Kontakt zu Kindern aus dem Bundesgebiet sowie aus Österreich aufgenommen und sich durch die Verwendung von falschen Identitäten und Legenden das Vertrauen der Kinder erschlichen zu haben (sogenanntes Cyber-Grooming). Dabei soll er sich überwiegend als junges Mädchen ausgegeben und die Kinder zunächst dazu gebracht haben, Nacktfotos von sich an ihn zu übersenden. Sodann soll er weitere Bilder und Videos gefordert haben, auf denen die Kinder unbekleidet sowie bei der Vornahme von sexuellen Handlungen zu sehen sein sollten. Für den Fall der Verweigerung dieser Handlungen soll der Beschuldigte den Kindern die Veröffentlichung der ihm bereits vorliegenden Bilder in sozialen Netzwerken u.a. angedroht haben.

Die Verhaftung des Beschuldigten ist das Ergebnis umfangreicher Ermittlungsarbeit der Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta und der Staatsanwaltschaft Oldenburg. Die Ermittlungen dauern noch an. Es besteht auch der Verdacht, dass weitere Kinder Opfer gleichgelagerter Straftaten geworden sein können.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass insbesondere Eltern, respektive Erziehungsverantwortliche Kinder und Jugendliche über die Risiken des Internets und das Versenden von persönlichen Daten und Fotos sprechen. Cybergrooming findet häufig auch in populären Online-Spielen, Sozialen Medien oder Portalen statt; daher besteht eine nicht geringe Wahrscheinlichkeit, dass Kinder und Jugendliche dort auf Pädophile oder Personen treffen, von denen sie später zu weiteren Handlungen genötigt oder erpresst werden. Auf jeden Fall sollten sich Eltern und Fachkräfte als Vertrauenspersonen anbieten und nicht mit Strafen drohen oder dementsprechend handeln. Informationsmöglichkeiten, Beratungsstellen und Hilfsangebote bietet der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, hier, sowie die Präventionsbeauftragten der Polizei Niedersachsen.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft Oldenburg und Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Titelbild: Symbolbild © Simon Bratt – shutterstock.com

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