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Kanton GE: COVID-19 – noch sechs Orte zugangsbeschränkt

Die am vergangenen Wochenende angekündigte Lockerung der Verkehrsbeschränkungen bleibt unverändert.

Zur Erinnerung: Nur an sechs Standorten gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen und Parkverbote.

Die eingeführte Lockerung der Verkehrsbeschränkungen steht weiterhin auf der Tagesordnung. Der Zugang zu den folgenden Orten ist jedoch nach wie vor verboten:

  • Sportzentrum Vessy
  • Centre sportif du Bout-du-Monde (Vessy-Seite)
  • U lacustre (die Esplanade de la Nautique ist geöffnet)
  • Plage du Vengeron
  • Moulin-des-Frères (an Wochenenden und Feiertagen)
  • Centre sportif des Evaux

Die Besucher werden gebeten, sich an die vorhandene Beschilderung zu halten.

 

Quelle: Kantonspolizei Genf
Titelbild: Kantonspolizei Genf

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