Aufschub von Schulungspflicht für Inhaber von Sprengausweisen
Wer beruflich mit Sprengmitteln und bestimmten pyrotechnischen Gegenständen zu tun hat, braucht die dafür notwendigen Ausweise. Diese behalten ihre Gültigkeit nur, wenn alle fünf Jahre ein Auffrischungskurs besucht wird. Aufgrund der Coronakrise können diese Kurse derzeit nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 deshalb einen befristeten Aufschub der Schulungspflicht beschlossen.
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