16-jähriger Mopedfahrer stürzt bei Wildwechsel
Lohmar. Am Samstagabend (27.06.2020) gegen 20.30 Uhr fuhr ein 16-jähriger Lohmarer mit seiner 125er Enduro auf der Kreisstraße 37 (K37) von Lohmar Donrath in Richtung Weegen. Auf der kurvenreichen Strecke querten plötzlich mehrere Rehe von rechts nach links die Fahrbahn.
Der junge Mann bremste, prallte aber mit seinem Motorrad gegen eines der querenden Tiere und stürzte. Er zog sich dabei mehrere Schürfwunden zu, vermutlich auch wegen der fehlenden Schutzbekleidung, da er nur im T-Shirt bekleidet mit dem Zweirad unterwegs war. Er kam zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus.
Auch wenn die Versuchung im Sommer groß ist: Motorisierte Zweiradfahrer sollten auch bei kleineren Touren nicht mit Sommerkleidung aufs Bike steigen. Wer wegen hoher Temperaturen auf Schutzkleidung verzichtet, riskiert bei jedem noch so kleinen Unfall schwere Verletzungen wie Schürfwunden und Knochenbrüche.
Das Reh hat die Kollision nicht überlebt und wurde durch den zuständigen Jagdpächter abgeholt.
Besonders groß ist die Gefahr von Wildwechsel im Frühjahr und im Herbst. Entlang von Wald- und Feldrändern sollten Straßennutzer in diesen Zeiten besonders vorsichtig fahren. Auch an Stellen, wo kein Verkehrsschild „Wildwechsel“ auf die potenzielle Gefahr hinweist, können querende Tiere auftauchen. Grundsätzlich muss zu jeder Jahreszeit, zu jeder Tages- und Nachtzeit mit Wildwechsel gerechnet werden. Viele Tiere, zum Beispiel Rehe, sind vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung besonders aktiv. Was ist zu tun, wenn Wildtiere über die Straße laufen? – Licht abblenden, abbremsen und hupen – Kann ein Zusammenprall nicht vermieden werden, versuchen Sie niemals auszuweichen, die Gefahr, die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren birgt ein höheres Risiko – Sollte der Unfall nicht vermieden werden können, Lenkrad gut festhalten, mit maximaler Kraft bremsen – Auch wenn das Tier dann verschwunden ist, langsam fahren, Nachzügler könnten die Fahrbahn queren
Richtiges Verhalten bei einem Wildunfall:
- Unbedingt anhalten
- Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern
- Verletzte Tiere nicht anfassen (Tiere können angreifen / Infektionsgefahr)
- Rufen sie die Polizei zur Unfallaufnahme. Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdaufsichtsberechtigten
- Auf keinen Fall das Wild mitnehmen. Dies erfüllt in der Regel den Tatbestand der „Jagdwilderei“ (§292 StGB)
Quelle: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Bildquelle: Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis