Eröffnung eines Strafverfahrens gegen den Oberstaatsanwalt des Amtes Oberwallis

Aufgrund der zahlreichen Medienanfragen hält das Büro der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis fest, dass es von der Eröffnung eines Strafverfahrens durch den ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes Dr. Stefan Keller gegen den Oberstaatsanwalt des Amtes Oberwallis Kenntnis genommen hat.

Das Büro der Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass es bereits im November 2018 einen ausserordentlichen Staatsanwalt gewählt hatte, um das Verhalten des Oberstaatanwaltes anlässlich der Treffen zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Präsidenten der FIFA, an denen er teilgenommen hatte, strafrechtlich zu untersuchen.

Mit Verfügung vom 10. April 2019, welche in Rechtskraft erwachsen ist, stellte der ausserordentliche Staatsanwalt das Verfahren ein.

Für den Oberstaatsanwalt des Amtes Oberwallis gilt die Unschuldsvermutung. Die Staatsanwaltschaft wird diesbezüglich keine weiteren Mitteilungen machen.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

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