Kanton Schaffhausen: Polizei warnt vor mutmasslichem Vorschussbetrüger

Am Montag (07.09.2020) sind bei der Schaffhauser Polizei Meldungen über einen vermeintlichen auf Online-Flohmärkten aktiven Vorschussbetrüger eingegangen.

Die Polizei mahnt zur Vorsicht und empfiehlt der Bevölkerung, bei Verkäufen über Online-Flohmärkte keine Vorauszahlungen für versprochene Abholdienstleitungen zu zahlen.

Die Schaffhauser Polizei erhielt am Montag (07.09.2020) diverse Meldungen über einen mutmasslichen Online-Betrüger. Der Mann bekundet auf Online-Flohmarktplattformen gegenüber der Verkäuferschaft Interesse zum Kauf angebotener Waren. Damit er die zu erwerben beabsichtigten Gegenstände aber per Lieferservice abholen lassen könne, müsse von der verkaufenden Person zuerst eine Vorauszahlung von 100 Euro an ein von ihm zu diesem Zweck genanntes Konto getätigt werden. Mehrere Vorfälle zeigten auf, dass nach getätigter Vorauszahlung der Kontakt zur Verkäuferschaft abgebrochen wird.

Bei diesem Vorgehen handelt es sich um einen sogenannten „Vorschussbetrug“. Die Schaffhauser Polizei hat die entsprechenden Ermittlungen aufgenommen.

Als Vorschussbetrug bezeichnet man grundsätzlich jede Form des Betrugs, bei der ein Vorschuss geleistet werden muss, um anschliessend eine Geldsumme, ein Produkt oder eine Dienstleistung zu erhalten. Die Täterschaft versendet E-Mails, in denen sie auf mehr oder weniger fantasievolle Art und Weise erklärt, wie man an diese Geldsumme, das Produkt oder die Dienstleistung herankommt. Nachdem das Betrugsopfer den Vorschuss bezahlt hat, lässt die Täterschaft nicht mehr von sich hören und denkt nicht im Geringsten daran, die versprochene Gegenleistung zu erbringen.

Die richtige Reaktion

Gehen Sie in keiner Art und Weise auf die Forderung ein, antworten Sie nicht und vernichten Sie sämtliche mit der betreffenden Person geführte Korrespondenz. Vorschussbetrüger nutzen oft die Namen von bekannten und seriösen Firmen und versuchen unter Vorspiegelung einer falschen Identität, Menschen zu verwirren und an weitere persönliche Informationen bzw. Daten zu gelangen.

Wer sich trotz allem auf ein solches Angebot einlässt, muss sich bewusst sein, dass insbesondere die per Strafverfahren angestrebte Wiederbeschaffung bereits geleisteter Zahlungen wenig aussichtsreich ist. In den meisten Fällen verlieren die Betroffenen ihr Geld für immer.

 

Quelle: Schaffhauser Polizei
Titelbild: Symbolbild © BRK News, Beat R. Kälin

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