Coronavirus: Keine Quarantäne bei der Einreise aus den Grenzregionen

An seiner Sitzung vom 11. September 2020 hat der Bundesrat über die Quarantäneregeln für Einreisende aus den Nachbarstaaten entschieden:

Von Nachbarländern werden jeweils nur Regionen, die über dem Grenzwert liegen, auf die Liste der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, nicht aber das ganze Land.

Grenzregionen können von der Aufnahme in die Liste ausgenommen werden. Damit trägt der Bundesrat einerseits den zum Teil stark steigenden Infektionszahlen und andererseits der engen Verflechtung in den Grenzregionen Rechnung. Die angepasste Verordnung tritt am 14. September in Kraft. Gleichzeitig wird die Liste der Risikogebiete aktualisiert.

Seit dem 6. Juli 2020 müssen alle Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko in die Schweiz einreisen, während zehn Tagen in Quarantäne. Mit dieser Massnahme des Bundesrats soll die Einschleppung des Coronavirus und die Verbreitung in der Schweiz möglichst verhindert werden. Bei Nachbarstaaten verfolgt der Bundesrat nun einen regionalen Ansatz. Von Nachbarländern werden nur einzelne Regionen auf die Liste der Staaten oder Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko gesetzt, so wie dies bereits verschiedene Länder tun.

Ausnahmen für Grenzregionen

Die Grenzregionen der Nachbarstaaten können von der Aufnahme auf die Liste ausgenommen werden. Mit dieser differenzierten Regelung trägt der Bundesrat dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzregionen Rechnung. Gleichzeitig reagiert der Bundesrat damit auf die steigenden Infektionszahlen in der Schweiz und in verschiedenen Nachbarstaaten, insbesondere in Frankreich.

Seit Juni steigen die Neuinfektionen in der Schweiz stetig an. Während Anfang Juni 98 Fälle pro Woche gemeldet wurden, waren es Ende August 1844, also mehr als das 18-fache. In Frankreich steigen die Fallzahlen noch stärker an und die Zahl der Neuinfektionen über zwei Wochen hinweg liegt in fast allen Regionen Frankreichs deutlich über dem Grenzwert von 60 pro 100’000 Personen (14-Tage-Inzidenz). Auch in einzelnen Bundesländern in Österreich ist ein Anstieg über den Grenzwert zu beobachten, ebenso in mehreren Kantonen der Schweiz.

Mit der Regionalisierung sind Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten zur Quarantäne verpflichtet, nicht aber aus den grenzüberschreitenden Lebensräumen. Der Bundesrat setzt in der Umsetzung weiterhin auf die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Diese soll Reisen in Risikogebiete wenn immer möglich unterlassen oder sich nach einer solchen Reise in Quarantäne begeben. Bereits heute sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Die Kantone haben sich mehrheitlich für dieses Vorgehen ausgesprochen. Einige Kantone befürchten jedoch, dass die neue Ausnahmeregelung für die Grenzregionen zu einem Mehraufwand führt und die Akzeptanz der Quarantänebestimmungen schwächt.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht

Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind neu auch Kulturschaffende nach einem kulturellen Anlass, Sportlerinnen und Sportler nach einem Wettkampf sowie Teilnehmende von Fachkongressen. Voraussetzung dafür ist, dass für die betreffende Veranstaltung im Ausland ein spezifisches Schutzkonzept erarbeitet und umgesetzt wird.

Von der Quarantänepflicht befreit sind zudem Personen, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen müssen. Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert und ein Schutzkonzept erstellt und umgesetzt wird.

Der Bundesrat hat in der Covid-19-Verordnung „Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs“ schliesslich auch die Berechnungsgrundlagen für die Quarantäne angepasst. So können die Kantone den Aufenthalt in einem Staat ohne erhöhtes Ansteckungsrisiko vor einer Einreise in die Schweiz anrechnen und die Dauer der Quarantäne in der Schweiz entsprechend kürzen.

Coronavirus-Tests: Bund senkt Tarife

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung ferner entschieden, den Tarif für eine molekularbiologische Analyse auf Sars-CoV-2 (PCR-Test) von 95 auf 82 Franken und jenen für eine serologische Analyse (Antikörper-Test) von 39 auf 25 Franken zu senken. Er hat zudem verschiedene Abläufe präzisiert.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: canadastock – shutterstock.com

MEHR LESEN