Kanton Basel-Stadt: „Roadpol Safety Days 2020“ - Trendfahrzeuge im Fokus

Trendfahrzeuge stehen für urbane Mobilität. Die Elektro-Fahrzeuge sind beliebt und im Aufwind. Darüber sollte aber nicht vergessen gehen, dass auch für diese Fahrzeuge das Verkehrsrecht gilt – bis hin zu allfälligen Immatrikulations- und Ausweispflichten.

Im Rahmen der diesjährigen „Roadpol Safety Days“ erinnert die Kantonspolizei Basel-Stadt die Nutzerinnen und Nutzer von Trendfahrzeugen daran, bei aller Begeisterung für die hippe Fortbewegungsart die Vorschriften und die Verkehrssicherheit gut zu beachten.



Trotz vielen Informationen und Zusammenstellungen über die geltenden Vorschriften – auch im Flyer auf der thematischen Webseite der Kantonspolizei Basel-Stadt – zeigen die polizeilichen Kontrollen, dass manche Lenkerinnen und Lenker ihre Elektro-Fahrzeuge irrtümlich als Leicht-Motorfahrräder einstufen. In den vergangenen acht Monaten hat die Kantonspolizei Basel-Stadt bei 46 von insgesamt 135 kontrollierten Fahrzeugen feststellen müssen, dass sie nicht immatrikuliert waren, obwohl es sich bei ihnen der Kategorie nach um Motorfahrräder oder Kleinmotorräder gehandelt hat. Entsprechend fehlten Führerausweise, Kontrollschilder und der Versicherungsschutz, was eine Busse von mehreren hundert Franken und die Prüfung von Administrativmassnahmen nach sich ziehen kann. Als Faustregel kann gelten: Jedes Elektrofahrzeug mit einem Motor ab 500 Watt gilt als Motorfahrrad, jene mit mehr als 1000 Watt sind als Kleinmotorräder einzulösen. Die Motorenleistung muss gemäss den gesetzlichen Vorgaben auf dem Motor ersichtlich sein.

Wer ein elektrisch betriebenes Trendfahrzeug erwerben will, ist daher gut beraten, sich vorgängig über die geltenden Vorschriften schlau zu machen. Trügerisch kann dabei etwa der zuweilen an einzelnen Leicht-Motorfahrrädern angebrachter Geschwindigkeits-Sticker „25“ sein. Bauart bedingt dürfen diese Fahrzeuge nämlich nur mit zwanzig Kilometern pro Stunde unterwegs sein, es sei denn, eine Tretunterstützung sein vorhanden. Nur in diesem Fall darf man sich bis auf 25 Kilometer pro Stunde „hochtrampeln“. Bei den Kontrollen der aufgrund der Motorenleistung als Leicht-Motorräder kategorisierten Fahrzeuge auf dem Rollprüfstand mussten die Polizistinnen und Polizisten bei einem ein Drittel bemängeln, dass die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Während der „Roadpol Safety Days“ richtet die Kantonspolizei Basel-Stadt ihr Augenmerk speziell auf Trendfahrzeuge – auch mit einer Schwerpunktkontrolle im Verlauf der kommenden Woche. Denn die Vorgaben zu den Fahrzeugen im Strassenverkehrsrecht dienen allein der Verkehrssicherheit. Mit den „Roadpol Safety Days“ sensibilisiert das Netzwerk europäischer Verkehrspolizeien (Roadpol) unter anderem in den Sozialen Medien die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer für risikobewusstes und rücksichtsvolles Verhalten. In den Vorjahren ist die Kampagne unter dem Namen „Project Edward“ durchgeführt worden.

 

Quelle: Kapo Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kapo Basel-Stadt

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