Kanton Aargau: Coronavirus – der Grosse Rat kehrt zurück nach Aarau

Das Büro des Grossen Rats hat entschieden, die Grossratssitzungen ab 3. November 2020 wieder im Grossratsgebäude in Aarau abzuhalten.

Der Schutz der Ratsmitglieder und Sitzungsteilnehmenden wird mittels Maskenpflicht und weiterer Schutzmassnahmen gewährleistet.

Das Büro des Grossen Rats hat an der Sitzung vom 15. September 2020 über die verschiedenen Optionen zur Durchführung von Grossratssitzungen mit Corona-Schutzkonzept beraten. In Frage kamen dabei die Fortführung der Sitzungen in der Umweltarena Spreitenbach und die Rückkehr ins Grossratsgebäude nach Aarau, wobei für Aarau die Rahmenbedingungen für das konkrete Schutzkonzept festzulegen waren.

Das Büro hat sich von der Kantonsärztin, Yvonne Hummel, über die aktuelle Lage im Aargau informieren lassen. Weiter beantwortete die Kantonsärztin Fachfragen der Büromitglieder.

Nach intensiver Diskussion hat sich das Büro für die Rückkehr ins Grossratsgebäude entschieden. Im Gegensatz zu letztem Frühling hat man heute Erfahrungen und Konzepte für den Umgang mit der Situation. Sowohl die aktuelle Lage wie auch die coronabedingten Vorgaben und Empfehlungen lassen die Rückkehr nach Aarau, dem Amtssitz des Grossen Rats, zu.

Das bedingt jedoch – weil im Ratssaal die Abstände nicht eingehalten werden können – andere Schutzmassnahmen. Das Büro hat sich für ein Schutzkonzept mit Maskenpflicht entschieden. Die Maskenpflicht gilt insbesondere im Ratssaal und überall, wo die Abstände nicht eingehalten werden können. Mit der Maskenpflicht können nicht nur das Risiko der Ansteckung, sondern auch mögliche Quarantäneverfügungen stark minimiert werden. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Ratsmitglieder während des Votierens an den Sprecherpulten. Zum Einbau von Plexiglas-Wänden im ganzen Ratssaal lagen Abklärungen vor, diese Idee wurde vom Büro aber klar verworfen.

Im Schutzkonzept werden auch die üblichen Hygieneempfehlungen aufgenommen. Ratsmitglieder, die Corona-Symptome feststellen, sind weiterhin dringend gebeten, auf die Teilnahme an Grossratssitzungen zu verzichten. Für die Fraktionen werden einige zusätzliche Räume organisiert, damit die Fraktionssitzungen mit genügend Abstand und ohne Masken stattfinden können.

Eine Minderheit des Büros hätte die Fortführung der Sitzungen in Spreitenbach bevorzugt, da die Rückkehr nach Aarau nicht als „Rückkehr in die Normalität“ betrachtet werden könne. Sie hält die räumliche Situation in Aarau nicht für geeignet, um in der aktuellen Lage Ratssitzungen durchzuführen. In der Umweltarena Spreitenbach könnten die Abstände hingegen überall eingehalten werden, was weniger einschneidende Massnahmen für das Schutzkonzept nach sich ziehen würde.

Der Parlamentsdienst wurde beauftragt, auf der Basis der Bürobeschlüsse das detaillierte „Schutzkonzept Aarau“ auszuarbeiten und umzusetzen. Dieses Schutzkonzept gilt, solange keine drastische Veränderung eintritt. Das Büro wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und begleiten.

Der aufgrund von Corona provisorisch angesetzte Grossrats-Sitzungstermin vom 27. Oktober 2020 wird nicht benötigt. Alle zeitkritischen Sachgeschäfte konnten bereits erledigt werden. Die Liste der beschlussreifen Geschäfte ist kurz.

 

Quelle: Kanton Aargau
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com

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