Kanton LU: Bisherige Schutzkonzepte an den Schulen werden weitergeführt

Das Bildungs- und Kulturdepartement hat in Absprache mit dem Kantonsarzt entschieden, aufgrund der aktuellen Pandemielage die bisherigen Schutzkonzepte an den Schulen weiterzuführen.

Seit dem Beginn des Schuljahres 2020/21 gelten an den Schulen des Kantons Luzern die Corona-Schutzkonzepte für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen. Das Bildungs- und Kulturdepartement BKD überprüft regelmässig die aktuelle Lage und die entsprechenden Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie zum Schutz vor Ansteckungen.

In Absprache mit dem Kantonsarzt hat das BKD nun beschlossen, die bisherigen Massnahmen an den Schulen weiterzuführen. Die aktuellen Fallzahlen und die Vorgaben des BAG erlauben keine Lockerungen. Ziel ist nach wie vor, soviel regulären Präsenzunterricht wie möglich zu halten und gefährdete Personengruppen zu schützen.

An Volksschulen: Ganzklassenunterricht, Maskenpflicht in der Sekundarschule nur im Ausnahmefall (Detailinformationen), Quarantäne nach Rückkehr aus Risikoländern

An Gymnasien, Berufsfachschulen: Abstand 1.5 Meter muss eingehalten werden, ansonsten Maskenpflicht. Untergymnasium: analog Sekundarschulen, aber Maskenpflicht in den Gängen und Begegnungsräumen (Detailinformationen), Quarantäne nach Rückkehr aus Risikoländern

An Hochschulen: Hier gelten seit Semesterbeginn Mitte September ähnliche Schutzkonzepte, angepasst an die jeweilige Situation vor Ort.

Orientierungshilfe Krankheitssymptome bei Kindern

Am 25. September 2020 hat das BAG die Testkriterien für Kinder leicht angepasst. Darauf basierend hat die Deutschschweizer Volksschulämter-Konferenz (DVK) in Zusammenarbeit mit dem BAG sowie unter Einbezug von Kantons- und Kinderärzten Orientierungshilfen für das Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Schülerinnen und Schülern ausgearbeitet. Dabei wird unterschieden zwischen Kindern in Kindergarten und Primarschule sowie Jugendlichen in der Sekundarschule. Die Hinweise und Empfehlungen richten sich primär an Eltern und werden in mehrere Sprachen übersetzt.

Alle Informationen finden Sie auch auf der Webseite der Dienststelle Volksschulbildung.

 

Quelle: Staatskanzlei Luzern
Titelbild: yui – shutterstock.com

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