Pilzbefall von zurückgerufenen Masken des Bundes: Expertenbericht gibt Entwarnung
Aufgrund eines möglichen Schimmelpilzbefalls wurden Schutzmasken, welche der Bund verteilt hat, vorsorglich zurückgerufen.
Zwei unabhängig in Auftrag gegebene Analysen beurteilen mögliche gesundheitliche Risiken durch das Tragen der betroffenen Schutzmasken als unwahrscheinlich.
Der Bund rief am 09.07.2020 vorsorglich drei Typen von Schutzmasken zurück, welche die Armeeapotheke (AApot) im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) an alle Kantone zu Weiterverteilung an das Gesundheitswesen und den Bevölkerungsschutz geliefert hatte. Das Labor des Universitätsspitals Genf (HUG) hatte den Bund darüber informiert, dass in Proben von Schutzmasken – unter anderem auch des Bundes – eine mikrobiologische Verunreinigung mit Schimmelpilz festgestellt worden war. Als Sofortmassnahme rief der Bund die betroffenen Maskenchargen zurück und bot den Kantonen und weiteren Bezügern den kostenlosen Ersatz durch nicht betroffene Schutzmasken an. Schimmelpilze sind überall zu finden, insbesondere auch in den Sommermonaten in der Luft – vergleichbar mit Pollen. Besonders gut wachsen sie bei Temperaturen von 20 bis 25 Grad Celsius und einer Luftfeuchtigkeit von über 60 Prozent.
Unabhängige Analysen beauftragt
Da der Bericht des HUG keinen Aufschluss bezüglich Ausmass des Schimmelbefalls (Quantifizierung) und mögliche gesundheitliche Risiken zuliess, beauftragte der Bund das Universitätsspital Basel-Stadt (USB) mit einer Analyse der zurückgerufenen sowie der neu ausgelieferten Schutzmasken. Auf Anraten des USB wurde zusätzlich ein zertifiziertes, unabhängiges Umweltlabor beauftragt, eine Quantifizierung des Pilzbefalls vorzunehmen.
Insgesamt haben das Labor des USB und das zertifizierte Umweltlabor 25 Chargen von Masken unterschiedlicher Typen und Ursprungsorte getestet. Für die abschliessende Untersuchung der beiden unabhängigen Analysen war Prof. Dr. med. Andreas F. Widmer, Leiter Abteilung für Spitalhygiene der Klinik für Infektiologie & Spitalhygiene des USB, verantwortlich.
Grenzwerte deutlich unterschritten
Das inzwischen erstellte Gutachten von Prof. Dr. med. Andreas Widmer kommt zu folgendem Schluss: „Die beiden unabhängigen Untersuchungen der von der Armeeapotheke zur Verfügung gestellten Masken zeigen keine Hinweise auf einen systematischen Fehler bezüglich Verkeimung in Herstellung, Verpackung oder Lagerung. (…) Insgesamt sind in 0.65 Prozent der Proben Schimmelpilze verschiedener Spezies nachweisbar. Ein Wert, der aus Umweltproben von Produkten, die nicht steril sein müssen und es auch nicht sind, erwartet wird.“ Dies trifft auf handelsübliche Schutzmasken zu, die als nicht steril gekennzeichnet werden. Bei der quantitativen Überprüfung haben alle untersuchten Muster den Grenzwert der europäischen Norm weit unterschritten und somit das Kriterium der mikrobiologischen Reinheit bestanden.
Abschliessend hält Prof. Dr. med. Andreas F. Widmer fest: „Eine gesundheitliche Gefährdung durch die 0,65 Prozent positiver Proben ist nicht nachweisbar, auch ein Risiko einer allergischen Reaktion durch Einatmen von Sporen ist extrem unwahrscheinlich, da die Exposition durch die Atemluft in der warmen Jahreszeit eine höhere Belastung der Lunge darstellt, als durch das Einatmen durch diese Masken.“
Umtausch der Schutzmasken
Der Bund hat am 09.07.2020 den Kantonen und weiteren Bezügern das Angebot gemacht, als Ersatz der zurückgezogenen Schutzmasken andere Schutzmasken auszuliefern. Dieser Umtausch fand gemäss den Vorgaben von swissmedic statt. Die Mehrheit der Kantone und weitere Bezüger haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Quelle: Gruppe Verteidigung
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