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Das sind die Unterschiede zwischen Polizei, Ordnungsamt und dem Sicherheitsdienst

21.10.2020 |  Von  |  News

Wir alle haben schon einmal etwas über die Berufsbezeichnung der Polizei, des Ordnungsamtes und des Sicherheitsdienstes gehört.

Doch kaum einer weiss eigentlich, was die verschiedenen Berufe überhaupt machen und zu was die Personen, die dort arbeiten zu sagen haben. Des Weiteren wissen viele nicht, welche Befugnisse die einzelnen Ämter haben. Ausserdem fragen wir uns häufig, welche Anweisungen wir befolgen müssen und welche nicht.

In allen Bundesländern haben die verschiedenen Berufe unterschiedliche Aufgaben

Auch wenn es in jedem Beruf in jedem Bundesland unterschiedliche Aufgaben gibt, kann dennoch gesagt werden, das die sogenannte Gefahrenabwehr in Deutschland immer zu dem Aufgabenbereich der Polizei und des Ordnungsamtes gehört. Das bedeutet, dass das Ordnungsamt für die rechtmässige Entsorgung von Abfall zuständig ist, ausrückt, wenn es um Lärmbelästigung geht, des Weiteren kümmern sich die Angestellten um Falschparker und generell um die Verkehrslage. Je nach Bundesland können sich die Aufgaben der Ordnungsämter dennoch immer ändern. Dies gilt jedoch auch für die Polizei, wobei die Polizei im Gegensatz zum Ordnungsamt in erster Linie für Sicherheit und Ordnung sorgt.
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So können Sie die verschiedenen Ämter unterscheiden

In der eigenen Stadt ist es meistens noch sehr einfach die verschiedenen Personen mit den verschiedenen Berufen zu unterscheiden. Doch sobald Sie in ein anderes Bundesland kommen, kann dies bereits schwer werden. Wo in manchen Bundesländer die Polizei Grün oder Blau trägt, haben Polizisten in einem anderen Bundesland genauso wie die Leute vom Ordnungsamt, Schwarz an. Woher weiss also eine Stadtfremde Person, mit wem sie eigentlich gerade spricht und welche Anweisen sie folgen muss? Ähnlich sieht es im übrigen auch mit dem Aussehen der verschiedenen Dienstausweise aus. Manchmal erkennen Sie eventuell erst auf den zweiten Blick, um welches Amt es sich gerade handelt. Daher wäre es jedenfalls wünschenswert, wenn alle Beamten in ganz Deutschland die gleichen Uniformen tragen müssten.

Die Aufgaben der Polizei kennen die meisten, doch wie sieht es mit dem Ordnungsamt und dem Sicherheitsdienst genau aus?

Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben gerade einen Film auf dem Handy geguckt oder bei online Casino Österreich gespielt und haben dabei eine rote Ampel übersehen. Kann Ihnen dann eine Person vom Ordnungsamt eine Strafe aufzwingen? Die Antwort kann hier klar mit Ja beantwortet werden. Denn es gilt generell, dass Sie einer Aufforderung von einem Ordnungspersonal nachkommen müssen. Wenn wir von Ordnungspersonal sprechen, dann ist es ganz gleich, ob es sich hierbei um die Feuerwehr, um die Polizei oder auch um Angestellte des Ordnungsamtes handelt. Sicherheitsdienste zählen da nicht zu!

Dennoch gibt es natürlich auch hier Unterschiede bei den verschiedenen Berufsgruppen. Genau genommen bedeutet das, dass nur die Polizei und auch das Ordnungsamt Zwangsmassnahmen verhängen können, wobei die Polizei hier noch weiter durchgreifen darf. Ob gerade das Ordnungsamt auch jemanden festhalten darf, kommt auch hier wieder auf das Bundesland an. In einigen Bundesländern gehört es zur Aufgabe des Ordnungsamtes, in wieder anderen Bundesländern muss die Polizei dazu geholt werden. Auch hier wäre eine gleiche Gesetzesregelung bundesweit sinnvoll.

Bei dem Sicherheitsdienst sieht es hingegen schon anders aus.

Wir finden immer wieder die sogenannten Securitys. Ganz egal, ob dies in den Diskotheken ist oder ob diese bestimmte Grundstücke wie Bahnhöfe oder Gebäude zu bewachen. Die haben dann auch die Möglichkeit von dem Hausrecht gebrauch zu machen und Menschen bestimmten Privatgeländen zu verweisen. Der Sicherheitsdienst darf jedoch niemanden festnehmen oder andere Strafen, die über einen Platzverweis hinausgehen, erteilen.

 

Titelbild: hanohiki – shutterstock.com