A1 Payerne/Yverdon VD: Sturzbetrunkener Geisterfahrer angehalten
Am Samstag, 13. Februar 2021, wurde ein Autofahrer, der auf der Autobahn A1 zwischen Payerne und Yverdon in falscher Richtung fuhr, mit einem Alkoholwert von 1,25 mg/l (2,50 ‰) angehalten.
Der Führerausweis wurde ihm entzogen.
Am Samstag, den 13. Februar 2021, um 23.05 Uhr, wurde ein Autofahrer gemeldet, der auf der Autobahn A1 zwischen Payerne und Yverdon in falscher Richtung durch den Pomy-Tunnel fuhr. Das von der Polizei eingesetzte Gerät ermöglichte es, das Fahrzeug an der Kreuzung Yverdon-Sud abzufangen. Dessen Fahrer, ein 39-jähriger Schweizer aus dem nördlichen Waadtland, wurde in das Zentrum der Mobilen Gendarmerie von Yverdon gebracht, wo ein Blutalkoholspiegel von 1,25 mg/l (2,50 ‰) festgestellt wurde. Die Lizenz wurde ihm sofort entzogen. Daraufhin wurde er bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die Polizei erinnert daran, dass es im Falle einer Fehlleitung ratsam ist, die Geschwindigkeit zu verringern, auf der rechten Fahrspur zu bleiben und auf keinen Fall zu überholen. Es ist auch ratsam, die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen.
Massnahmen bei Fahren unter Alkohol
In der Schweiz liegt der Alkoholgrenzwert bei 0,25 mg/l (0,5 ‰).
Leichter Verstoss. Wenn der Alkoholgehalt als „unqualifiziert“ bezeichnet wird:
- oder auf einem Atemalkoholtester: zwischen 0,25 und 0,39 mg pro Liter ausgeatmeter Luft,
- oder im Blut: zwischen 0,5 und 0,79 ‰
- Ohne dass gleichzeitig andere geringfügige Straftaten begangen werden.
- Geldstrafe und Verwarnung oder Entzug der Lizenz für mindestens einen Monat.
Mässig schweres Vergehen. Wo die Rauschrate als „unqualifiziert“ bezeichnet wird:
- oder auf einem Atemalkoholtester: zwischen 0,25 und 0,39 mg pro Liter ausgeatmeter Luft,
- oder im Blut: zwischen 0,5 und 0,79 ‰
- Mit einem weiteren geringfügigen Verstoss, der zur gleichen Zeit begangen wurde.
- Geldstrafe und Führerscheinentzug für mindestens einen Monat oder Freiheitsentzug für bis zu drei Jahre.
Schwere Straftat. Wobei der Rauschzustand als „qualifiziert“ bezeichnet wird:
- entweder auf einem Atemalkoholtestgerät: ab 0,4 mg pro Liter Ausatemluft,
oder im Blut: von 0,8 ‰ - Führerschein sofort beschlagnahmt. Führerscheinentzug für mindestens 3 Monate mit Geldstrafe/Bussgeld und ggf. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Quelle: Kantonspolizei Waadt
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