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Etwas weniger Arzneimittel illegal in die Schweiz importiert

04.03.2021 |  Von  |  Schweiz

Im Jahr 2020 stellte Swissmedic zusammen mit der Eidgenössischen Zollverwaltung 6’733 illegale Arzneimittelimporte sicher (Vorjahr: 7’781).

Erektionsförderer führen die Rangliste immer noch an. Bei den Herkunftsländern liegt Singapur erstmals vor Indien, gefolgt von europäischen Ländern, die als Zwischenstation dienen.

Dank dem von Swissmedic und der Eidgenössischen Zollverwaltung im Jahr 2018 eingeführten vereinfachten Verfahren für illegale Arzneimittelimporte können deutlich mehr Präparate wie illegale Erektionsförderer oder Psychopharmaka beschlagnahmt werden. Die Zahl illegal in die Schweiz importierter Arzneimittel ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht gesunken.

Gesundheitsgefahren durch illegale Arzneimittel aus dem Internet werden immer noch unterschätzt: Die Gefahr, Fälschungen mit schädlichen Inhaltsstoffen zu erhalten, ist gross. Viele illegal vertriebene Präparate enthalten falsch dosierte, keine oder nicht deklarierte Wirkstoffe.

Vermeintlich pflanzliche Präparate besonders gefährlich
Besonders gesundheitsgefährdend stuft Swissmedic vermeintlich pflanzliche Präparate mit nicht deklarierten chemischen Wirkstoffen ein. Von Swissmedic analysierte «pflanzliche» Tees und Kapseln oder «natürliche» Flüssigkonzentrate zum Abnehmen oder zur Potenzsteigerung, die nicht deklarierte pharmakologisch wirksame Substanzen enthalten, werden regelmässig entdeckt und Warnungen publiziert:

Warnung vor vermeintlich pflanzlichen Produkten

Nebst einem bereits früher entdeckten Brotaufstrich konnten im Jahr 2020 neu auch zwei verschiedene Honig-Präparate mit nicht deklarierten potenzsteigernden Wirkstoffen beschlagnahmt werden.

Herkunftsländer: Singapur neu vor Indien

Auffallend ist der Wechsel der Vertriebswege der kriminellen Arzneimittelhändler. Im Jahr 2020 wurden die meisten dieser Arzneimittel aus Singapur versandt (1’310 Sendungen), gefolgt von Indien (1’304 Sendungen), welches seit der statistischen Erfassung der illegalen Importe die Liste der Herkunftsländer anführte. Dazu beigetragen haben illegale Anbieter, die Singapur als Lieferzentrum für den Versand der illegalen Produkte nutzen. Ein bedeutendes kriminelles Netzwerk konnte im Oktober 2020 in einer internationalen Aktion zerschlagen werden (vgl. untenstehenden Link).

Herkunft der illegalen Importe nach Ländern/Gebieten 2020/2019

Asien (ohne Indien, v.a. Singapur und Hongkong) 34 % (2020) 18 % (20219)
Indien 20 % (2020) 43 % (2019)
Westeuropa (v.a. Grossbritannien, Deutschland) 25 % (2020) 11 % (2019)
Osteuropa (v.a. Polen) 19 % (2020) 27 % (2019)
Übrige Länder 2 % (2020) 1 % (2019)

Beschlagnahmte Sendungen nach Art der Produkte 2020/2019

Erektionsförderer 87 % (2020) 91 % (2019)
Andere rezeptpflichtige Arzneimittel 7 % (2020) 4 % (2019)
Schlaf- und Beruhigungsmittel 5 % (2020) 3 % (2019)
Andere 1 % 2 %

Wer Arzneimittel über unkontrollierte Internetangebote oder Social Media Kanäle bestellt und einnimmt, geht ein grosses Gesundheitsrisiko ein. Medikamente aus dubiosen Quellen, hinter denen kriminelle Netzwerke stecken, werden oft ohne Schachtel und Arzneimittelinformation (Packungsbeilage) geliefert. Damit fehlen jegliche Hinweise zu Dosierung, Anwendungseinschränkungen oder möglichen Nebenwirkungen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln können nur Medizinalpersonen beurteilen, ob die Einnahme angezeigt ist.

Konsequente Strafverfolgung bei betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln

Illegale Importe von betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln, z.B. Xanax oder Valium, wurden von der Eidgenössischen Zollverwaltung konsequent bei Swissmedic angezeigt. Die Strafverfolgungskompetenz in diesem Bereich liegt bei den kantonalen Behörden, weshalb Swissmedic jeweils entsprechende Anzeigen an die Kantone verfasste und die Verfahren abschliessen konnte. Dieser Prozess wurde letztes Jahr überprüft und angepasst. Seit 2021 erfolgen die Strafanzeigen der Eidgenössischen Zollverwaltung bei Sendungen mit rein betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln direkt an die Kantone.

Swissmedic kann neben einem Verwaltungsmassnahmeverfahren für einen illegalen Arzneimittelimport nicht betäubungsmittelhaltige Arzneimittel auch ein Verwaltungsstrafverfahren eröffnen, z.B. bei wiederholten Bestellungen. Für die Strafverfolgung illegaler Arzneimittelimporte sind entweder Swissmedic oder die eidgenössische Zollverwaltung zuständig.

Verdacht melden

Swissmedic ist die nationale Kontaktstelle für Arzneimittelfälschungen in der Schweiz. Swissmedic prüft Meldungen über vermutete illegale Produkte, leitet gegebenenfalls korrigierende Massnahmen ein, eröffnet Verwaltungsstrafverfahren oder gibt die Meldungen an die zuständigen nationalen oder internationalen Stellen weiter. Kontaktformular für Hinweise auf vermutete illegale Angebote: Medicrime – Kontaktformular

 

Quelle: Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut
Titelbild: okskaz – shutterstock.com