Die Polizei informiert: Laserpointer – verboten oder erlaubt?

Laserlicht ist faszinierend. Feine und intensiv leuchtende Linien durchbrechen die Dunkelheit. Oder die Strahlen zaubern Sterne oder Fantasiemuster auf reflektierende Flächen.

Welche Laserpointer sind erlaubt? Welche nicht und weshalb? Ein Spezialist beantwortet Ihre Fragen.


Personen ohne geeignetes Fachwissen im Umgang mit Laserlicht sind sich der möglichen Gefahr von Laserstrahlung oftmals nicht bewusst. Es erstaunt uns nicht – als Käuferin oder Käufer von Lasergeräten sollte man davon ausgehen können, dass man ein ungefährliches Gerät erwirbt. Laserpointer zum Beispiel sind schliesslich frei im Handel erhältlich. Das ist jedoch leider ein Irrtum.

In meiner beruflichen Tätigkeit als Fachspezialist Lasertechnik bei der Kantonspolizei Bern habe ich schon unzählige Laserpointer untersucht, die nicht oder falsch deklariert sind und von denen ein erhebliches Gefährdungspotential ausgeht. Vorsicht ist insbesondere dann geboten, wenn Laserpointer in Onlineshops aus dem Ausland erworben und in die Schweiz eingeführt werden. Ab dem 1. Juni 2021 gibt es in der Schweiz zudem gesetzliche Änderungen in diesem Bereich. In diesem Beitrag beantworte ich die Fragen dazu, die uns am häufigsten gestellt werden.

Warum können Laserpointer gefährlich sein?

Die Gefährlichkeit wird durch verschiedene Faktoren bestimmt. Einer davon ist die Ausgangsleistung in Watt bzw. Milliwatt. Im schlimmsten Fall könnte eine Person erblinden. Nicht zu vernachlässigen ist auch das Blendungspotential. Vor allem bei Dunkelheit brauchen geblendete Personen mehrere Sekunden, bis sie ihre Umgebung wieder ungehindert sehen können. Dies ist für alle sehr gefährlich, die zum Beispiel Fahrzeuge oder Züge lenken, für Pilotinnen und Piloten gilt dasselbe. Anzeigen und Bedieninstrumente können in solchen Situationen nicht mehr erfasst werden. Aber auch eine Person auf einem Fussgängerstreifen wird so durch die Lenkerin oder den Lenker eines Fahrzeugs nicht mehr rechtzeitig erkannt.

Darf ich nach der Gesetzesänderung noch Laserpointer benützen?

Der Umgang mit Laserpointern ist in der Schweiz in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung und Schall (kurz V-NISSG) geregelt. Ab dem 1. Juni 2021 dürfen nur noch Laserpointer der Klasse 1 verwendet werden. Aber Vorsicht: Der Gebrauch von Laserpointern Klasse 1 ist nur in Innenräumen und nur zu Präsentationszwecken zulässig. Das bedeutet, draussen dürfen Sie keine Laserpointer verwenden.

Wie erkenne ich Laserpointer der Laserklasse 1?

Das Produktesicherheitsgesetz schreibt vor, dass Laserpointer korrekt klassifiziert sein müssen. Hierbei ist die Norm DIN 60825-1 massgebend. Als Nutzerin oder Nutzer können Sie daher in der Bedienungsanleitung und an der Kennzeichnung am Laserpointer sehen, in welche Laserklasse das Gerät fällt. Sie sollten den Pointer nicht verwenden, wenn keine Bedienungsanleitung in der Landessprache vorhanden ist oder das Lasergerät nicht gekennzeichnet ist.

Übrigens: Kennzeichnungen mit römischen Ziffern (zum Beispiel I oder II) sind nicht gesetzeskonform. Eine solche Kennzeichnung weist darauf hin, dass das Lasergerät nicht nach den in Europa gültigen Normen klassifiziert ist.

Mache ich mich strafbar, wenn ich einen Laserpointer verwende?

Solange ein korrekt klassifizierter Laserpointer der Klasse 1 zu Präsentationszwecken und nur in Innenräumen gebraucht wird, nein. Ab 1. Juni 2021 sind jedoch der Besitz, die Verwendung, die Einfuhr und Durchfuhr sowie die Abgabe von Laserpointern der folgenden Klassen verboten und unter Strafe gestellt:

  • 1M
  • 2
  • 2M
  • 3R
  • 3B
  • 4

Ich besitze noch einen Laserpointer der Klasse 2. Was muss ich beachten?

Laserpointer der Klasse 2 und aller anderen Klassen, die Sie oben aufgelistet sehen, müssen bis 31. Mai 2021 fachgerecht (Elektrorecycling) entsorgt werden. Bis dahin ist ihr Besitz und die Verwendung ausschliesslich in Innenräumen und nur zu Zeigezwecken zulässig.

Ich empfehle Ihnen, bei sämtlichen Geräten mit Lasermodulen genau hinzuschauen. Auch Fernbedienungen etc. weisen mitunter Lasermodule auf. Es sind sogenannte Multifunktionsgeräte. Hinweise zur Laserklasse bei solchen Geräten finden Sie zum Beispiel in den Bedienungsanleitungen und Aufschriften.

Klar nicht in die Kategorie Laserpointer fallen zum Beispiel Laserdistanzmessgeräte und Baulaser.

 

Quelle: Kantonspolizei Bern
Bildnachweis: Symbolbild / Yellow Cat / shutterstock

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