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Wasserschutzpolizei Zürich – Sicherheit auf Zürcher Gewässern

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In diesem Jahr werden viele Zürcher Urlaub zu Hause machen. Statt Mittelmeerinsel oder Karibikstrand lockt der Zürichsee. Sofern das Wetter mitspielt, ist mit grossem Andrang zu rechnen. Dass Gesetze, Vorschriften und Regeln auf Zürichsee und Limmat eingehalten werden, überwacht die Zürcher Wasserschutzpolizei.

Damit Sie den bevorstehenden Sommer am Zürichsee problemlos und vor allem unfallfrei verbringen können, haben wir nachfolgend wichtige Informationen zusammengefasst:

Mit dem Schlauchboot auf der Limmat


Keine Schlauchbootfahrt ohne Rettungsweste, vor allem Kinder sollten immer eine tragen! (Bild: martinho smart - shutterstock.com)

Keine Schlauchbootfahrt ohne Rettungsweste, vor allem Kinder sollten immer eine tragen! (Bild: martinho smart – shutterstock.com)


Bevor Sie sich mit einem Schlauchboot oder Stand up Paddle auf die Limmat begeben, lesen Sie unbedingt die aktuellen Abflussdaten der Messstelle Limmat Zürich, Unterhard. Im grünen Bereich ist die Flussfahrt sicher, sofern Sie sich an die allgemein für Schlauchboote geltenden Sicherheitsempfehlungen und Regeln halten. Informieren Sie sich rechtzeitig über die örtlichen Begebenheiten und bleiben Sie unterwegs aufmerksam. Klären Sie vor der Fahrt ab, wo sich im Fluss Stellen zum Aussteigen befinden.

Gut zu wissen: Zwischen der Münsterbrücke und dem Oberen Letten ist es  Privatpersonen nicht gestattet, die Limmat zu befahren.

Beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit:

  • Jede sich an Bord befindende Person muss über eine Rettungsweste verfügen. Im Idealfall wird diese während der Fahrt getragen.
  • Treten Sie die Flussfahrt nicht im angetrunkenen Zustand an.
  • Schützen Sie sich und Ihre Kinder vor Hitze.
  • Bringen Sie an Ihrem Schlauchboot gut sichtbar Ihren Namen und die Adresse/ Telefonnummer an. Ein amtliches Kennzeichen ist erst ab einer Bootslänge von mehr als vier Metern vorgeschrieben.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu Brückenpfeilern sowie anderen Schiffen. Mit einem Schlauchboot haben Sie niemals Vortritt gegenüber grösseren Schiffen wie Kursschiffen, Fischerbooten oder Segelschiffen.
  • Binden Sie Kinder auf keinen Fall im Gummiboot an, aber ziehen Sie ihnen vor dem Einsteigen eine Rettungsweste an.

Mit dem Schlauchboot über den Zürichsee rudern

Mit einem Boot, dessen Länge unter 2.5 Metern liegt, dürfen Sie sich nur in der inneren Uferzone bewegen. Diese beträgt 150 Meter. Gehört das Gummiboot zu einem Begleitschiff, darf es nicht weiter als 150 Meter von diesem entfernt sein. Bezüglich persönlicher Sicherheit gelten die gleichen Infos wie für einen Schlauchbootausflug auf der Limmat.

Mit dem Pedalo auf dem Zürichsee


Wer die Sicherheitsregeln einhält, geniesst die Pedalofahrt auf dem Zürichsee unbeschwert. (Bild: Michael Derrer Fuchs - shutterstock.com)

Wer die Sicherheitsregeln einhält, geniesst die Pedalofahrt auf dem Zürichsee unbeschwert. (Bild: Michael Derrer Fuchs – shutterstock.com)


Immer wieder kommt es auf Schweizer Seen zu Beinahe-Zusammenstössen zwischen Kursschiffen, Motorbooten und Pedalos. Ist in den Ferien Wassersport am Meer nicht möglich, suchen viele, vor allem jüngere Menschen den Kick in der Heimat. Mit dem Tretboot kommen Sie in Zürich zwar nicht in Seenot, aber riskieren bei unvernünftigem Verhalten eine Kollision, die fatale Auswirkungen haben kann. Beachten Sie folgende Sicherheitsvorschriften:

  • Auch wenn es Spass macht, in den Wellen von Motorbooten oder grossen Schiffen mit dem Pedalo zu treiben: Halten Sie Abstand!
  • Ertönt das Schiffshorn, bedeutet das, dass Sie oder ein anderer Wassersportler sich im Fahrtweg eines Kursschiffes befinden. Gleiches gilt auch für Stand up Paddler oder Besitzer kleiner Boote.
  • Halten Sie stets einen Sicherheitsabstand von mindestens 50 Metern zu den Kursschiffen und Schiffsrundfahrten ein.
  • Sie dürfen sich nur bis maximal 100 Metern den Schiffsanlegestellen nähern.
  • Befolgen Sie alle Instruktionen der Pedalo-Vermieter.

Gut zu wissen: Für jegliche Art Wassergefährt gilt gemäss Art 16 der Binnenschifffahrtsverordnung BSV des Bundes, dass, sobald diese durch einen Motor angetrieben werden, eine behördliche Zulassung erforderlich ist. Diese können Sie beim Schifffahrtsamt in Ihrem Wohnsitzkanton beantragen. Wasserfahrzeuge unter einer Länge von 2.5 Metern dürfen niemals motorisiert werden.

Tauchen im Zürichsee

Mit dem Roten Meer kann der Zürichsee natürlich nicht mithalten, trotzdem ist er bei Tauchern beliebt. Zwei Tauchplätze sind besonders empfehlenswert: „Matterhorn“ in Richtung Rapperswil sowie „Grosser Parkplatz“ in Richtung Zürich. Taucher entdecken im Zürichsee Felsen, Fische sowie andere Lebewesen, Höhlen, Wracks, leider auch Fahrräder und Wohlstandsmüll.

Beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit:

  • Es ist verboten, in den Fahrlinien der Kursschiffe, in Hafeneinfahrten und in engem Fahrwasser sowie in der Nähe von behördlich bewilligten Liegeplätzen zu tauchen.
  • Ebenso gilt striktes Tauchverbot im Umkreis von 100 Metern von Landungsstellen der Kursschiffe.

Überall dort, wo Tauchen ausdrücklich verboten ist, müssen Sie sich zwingend an diese Vorgabe halten.


Tauchplatz "Matterhorn" Zürichsee (Bild: LouieLea - shutterstock.com)

Tauchplatz „Matterhorn“ Zürichsee (Bild: LouieLea – shutterstock.com)


Schwimmend den Zürichsee überqueren

Es wird davor gewarnt, allein und auf eigene Faust den Zürichsee zu überqueren. Entweder sollten Sie ein Begleitboot haben oder eine Gruppe, mit der sie gemeinsam schwimmen. Gruppen, die eine Seeüberquerung in Angriff nehmen möchten, melden diese am besten rechtzeitig bei der Wasserschutzpolizei an. Diese berät Sie in Sicherheitsfragen und wird die Zürichseeschifffahrtsgesellschaft informieren.

Beachten Sie die Warnleuchten rund um den Zürichsee

Sind starke Winde oder Sturm zu erwarten, beginnen die Warnleuchten am Zürichsee zu blinken. Sollten Sie in diesem Moment auf dem See unterwegs sein, begeben Sie sich bitte zurück ans Ufer.

Warnung vor starkem Wind zeigt ein oranges Blinklicht mit 40 Umdrehungen pro Minute an. Diese wird so zeitig wie möglich ausgegeben. Bei unmittelbar bevorstehender Sturmgefahr weisst das Blinklicht 90 Umdrehungen pro Minute auf. Dann sollten Sie keine Zeit mehr verschwenden und sofort umkehren!

Die Aufgaben der Wasserschutzpolizei Zürich



Die Wasserschutzpolizei Zürich nimmt sehr vielfältige Aufgaben war. Sie sorgt für Sicherheit und Ordnung und ist zudem für den Seerettungsdienst zuständig. Sie deckt alle Bereiche wie Such- und Bergungstauchgänge, Brandbekämpfung auf Schiffen, Rettung von im Eis eingebrochenen Personen, Einfangen von verletzten Wasservögeln, Begleiten von Grossanlässen am und auf dem See und viele mehr ab. Für diese anspruchsvolle und umfangreiche Arbeit ist eine umfassende Ausbildung notwendig. Eine Voraussetzung ist die abgeschlossene Grundausbildung zum Polizisten.

Kann man die Wasserschutzpolizei Zürich besichtigen?

Aufgrund eines Umbaus befindet sich die Wache der Wasserschutzpolizei vorrübergehend in einem Provisorium im Dienstgebäude Tiefenbrunnen. Hier ist es leider nicht möglich, Betriebsbesichtigungen anzubieten. Besichtigungen sind erst nach Beendigung der Bauphase, voraussichtlich Ende 2022, wieder möglich.

Für sämtliche Fragen und Anliegen erreichen Sie die Zürcher Wasserschutzpolizei wie folgt:

Kontaktdaten der Wasserschutzpolizei Zürich

Telefon: 044 411 84 11

Öffnungszeiten: 24-Stunden-Betrieb

Adresse: Wache Wasserschutzpolizei, Bellerivestrasse 260, 8008 Zürich

 

Titelbild: photopoems – shutterstock.com

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