Bundesamt für Zivilluftfahrt: Schweiz übernimmt neue EU-Bestimmungen für die Luftfahrt
Polizei.news Redaktion +AT +DE Schweiz
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme verschiedener EU-Rechtsvorschriften durch die Schweiz beschlossen. Diese Bestimmungen werden in den Anhang des Luftverkehrsabkommens überführt. Angesichts der COVID-19-Pandemie werden die Auflagen für Luftfahrtunternehmen über das Anrecht auf Zeitnischen (Slots) erleichtert. Ausserdem werden verschiedene Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit übernommen. Die neuen Vorschriften treten am 1. August 2021 in Kraft. Bislang haben Luftfahrtunternehmen ihr Anrecht auf Zeitnischen – so genannte Slots – auf europäischen Flughäfen verloren, wenn sie diese nicht zu mindestens 80% nutzten. Diese Regelung galt bis zur Corona-Pandemie. Die neue "EU-Slot-Verordnung" lässt den Luftfahrtunternehmen künftig mehr Spielraum bei der Nutzung dieser Zeitnischen.
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