Kanton Bern: Verbesserungen bei der polizeilichen Grundausbildung
Polizei.news Redaktion Bern Blaulicht-Branchennews Polizeinews Schweiz
Die Kosten für die Grundausbildung von Kantonspolizistinnen und -polizisten sollen reduziert werden. Die Sicherheitskommission hat sich einstimmig für die vorsorgliche Kündigung des Konkordates über die Errichtung und Betrieb der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch ausgesprochen.
Die Kommission stützt im Grundsatz zudem das kantonale Sportfördergesetz, beantragt jedoch einige Änderungen.
Für die Grundausbildung der Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei Bern besteht seit 2004 die interkantonale Polizeischule in Hitzkirch/LU (IPH). Diese Schule wurde von 11 Kantonen als Aus- und Weiterbildungszentrum für die Polizei gegründet. Träger der Schule sind die beteiligten Kantone. Der Kanton Bern hat sich verpflichtet, seine deutschsprachigen Aspirantinnen und Aspiranten bis 2035 in der IPH auszubilden. Die französischsprachigen Aspirantinnen und Aspiranten bildet der Kanton Bern selber in Biel aus.
Suche nach der besten Lösung für den Kanton Bern
Der Regierungsrat empfiehlt dem Grossen Rat aufgrund einer externen Analyse die vorsorgliche Kündigung des Konkordates. Eine eigene Polizeischule biete neben jährlichen Einsparungen in der Höhe von 2,3 Millionen Franken auch eine verbesserte praxisbezogene Ausbildung, so die Begründung. Die Sicherheitskommission (SiK) spricht sich einstimmig für eine vorsorgliche Kündigung des Konkordates per Ende 2035 aus. Der Regierungsrat soll sich aber dafür einsetzen, dass vor 2035 von den Konkordatspartnern Diskussionen über allfällige Anpassungen des Konkordates geführt werden. Die Diskussionen sollen ergebnisoffen stattfinden. Anschliessend soll die für den Kanton Bern beste Lösung erarbeitet werden. Zudem soll der Regierungsrat aufgefordert werden, darauf hinzuwirken, dass die Schule ihr Eigenkapital für den Rest der Laufzeit nicht weiter erhöht und dass die Beiträge des Kantons Bern nicht für die Sanierung von Gebäudeteilen eingesetzt werden, die nicht der Ausbildung dienen.
Rahmenbedingungen für Bildungsauftrag soll im Sportfördergesetz verankert werden
Weiter hat sich die SiK mit dem kantonalen Sportfördergesetz befasst. Die Kommission begrüsst die Revision, beantragt dem Grossen Rat jedoch einige Änderungen. Für die SiK spielt das vorliegende Gesetz eine wichtige Rolle bei der konkreten Umsetzung des Bildungsauftrags im Bereich Bewegung und Sport, der im Lehrplan festgehalten ist, und u.a. auch Schwimmen beinhaltet. Deshalb will eine grosse Mehrheit der Kommission die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Bildungsauftrags im Gesetz als Ziel aufführen.
Ausserdem sollen die Gemeinden bei der Förderung des Schulwegs zu Fuss oder per Velo unterstützt werden.
Eine knappe Mehrheit möchte zudem die im Gesetz vorgesehenen Integrationsförderung nur für Menschen mit körperlichen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen, nicht aber für weitere Bevölkerungsgruppen mit besonderem Integrationsbedarf.
Hinzu kommen weitere Anträge, u.a. um zu prüfen, ob Massnahmen und Ziele des Sportanlagenkonzepts im Gesetz ergänzt werden müssen oder ob eine Fachkommission Sport im Gesetz vorgesehen werden sollte. Ausserdem Anträge bezüglich der Finanzierung zur Erstellung von regionalen Richtplänen oder zur Unterstützung der Regionalkonferenzen.
Der Grosse Rat befasst sich in der Herbstsession 2021 mit den beiden Vorlagen.
Quelle: Kanton Bern
Titelbild: Symbolbild © Kapo Bern