BAFU lehnt Abschussgesuch für drei Jungwölfe aus dem Kärpf-Rudel ab
Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat das Gesuch des Kantons Glarus um eine Abschussbewilligung von drei Jungwölfen aus dem Kärpf-Rudel abgelehnt. Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle, die für einen Eingriff erreicht sein muss.
Am 24. September 2021 hat der Kanton Glarus beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfrudels am Kärpf.
Die Prüfung der eingereichten Dokumente durch das BAFU hat ergeben, dass die Kriterien für einen Eingriff in das Rudel nicht erfüllt sind: Die Schäden in geschützten Nutztierherden liegen unter der Schwelle von zehn gerissenen Tieren, die für einen Eingriff nötig sind. Grund dafür ist, dass nicht alle der vom Kanton angegebenen gerissenen Nutztiere geschützt waren. Das BAFU hat deshalb das Gesuch auf der Basis des Jagdgesetzes und der per Mitte Juli 2021 revidierten Jagdverordnung abgelehnt.
Das BAFU hat eine Verfügung erlassen. Der Kanton kann gegen den Entscheid des BAFU Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben.
Wölfe in der Schweiz
Aktuell leben in der Schweiz rund 130 bis 150 Wölfe und mindestens 13 Rudel; die Zahl nimmt zu. Der Bundesrat hatte mit dem revidierten Jagdgesetz eine Vorlage erarbeitet, um den wachsenden Wolfsbestand besser regulieren und so den Anliegen der Bergregionen Rechnung tragen zu können. Das revidierte Jagdgesetz wurde aber von der Schweizer Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt. Das Stimmvolk hat damit insbesondere auch den präventiven Abschuss von Wölfen abgelehnt.
Um der anspruchsvollen Situation in den Gebieten mit wachsendem Wolfbestand gerecht zu werden, hat der Bundesrat am 30. Juni 2021 die Jagdverordnung per 15. Juli 2021 angepasst. Dabei wurde die Schwelle für den Abschuss von Wölfen deutlich gesenkt. Gleichzeitig wurden die Voraussetzungen verbessert, um den Herdenschutz zu stärken. Ein guter Herdenschutz kann Wolfsrisse minimieren, aber nie ganz verhindern. Wölfe können lernen, den Herdenschutz zu umgehen und sich auf Risse von Nutztieren zu spezialisieren.
Die Zuständigkeiten bleiben unverändert: Für die Verfügung von Abschüssen von Einzeltieren, die Schaden anrichten, sind die Kantone zuständig. Wenn sie in ein Rudel eingreifen wollen, braucht es die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU.
Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU
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