Kapo Bern: „Das wollte ich schon lange wissen“ – Ihre Fragen an die Kapo
Die Kantonspolizei Bern erhält viele Fragen aus der Bevölkerung zugestellt. Wir nehmen uns heute einigen dieser Fragen an und beantworten sie.
Ab wann genau darf man über den Bahnübergang fahren? Kann man sich auf die automatischen Lichteinstellungen seines Autos verlassen? Und warum spielt es unter Umständen eine Rolle, was Sie beim Autofahren für Schuhe tragen? In diesem Beitrag widmen wir uns Ihren Fragen rund um den Strassenverkehr.
Kann mir mein Führerausweis fürs Auto entzogen werden, wenn ich mit meinem Fahrrad fahre und dabei unter Einfluss von Alkohol stehe?
Es kommt drauf an. Schlussendlich entscheidet das Strassenverkehrsamt darüber. Das heisst, es kann eine Abklärung der Fahrtauglichkeit einleiten. Wenn dabei eine Alkoholabhängigkeit oder anderweitig verkehrsgefährdende Umstände festgestellt werden (zum Beispiel psychologische Faktoren), kann es einen Entzug des Führerausweises geben.
Die Polizei nimmt bei Velo- Fahrer/-innen den Führerausweis nicht direkt ab, verhindert aber unter Umständen die Weiterfahrt.
Mache ich mich strafbar, wenn ich als Lenkerin oder Lenker eines Autos eine alkoholisierte Person auf dem Beifahrersitz mitführe?
Nein. Sie müssen aber dafür sorgen, dass Sie während der Fahrt weder abgelenkt noch beim Fahren behindert werden.
Ist ein allgemeines Fahrverbot auch für Reiter/-innen von Pferden gültig?
Nein, für Reiterinnen und Reiter von Pferden (beim Bereiten sowie Führen von Pferden) gilt dieses nicht.
Darf ich einen Bahnübergang überqueren, wenn das Blinklichtsignal nicht mehr blinkt, die Barrieren jedoch noch nicht ganz oben sind?
Ja. Es gibt aber noch viele Bahnübergänge, bei denen die Blinklichtsignale solange in Betrieb bleiben, bis die Barrieren ganz geöffnet sind. Hier dürfen Sie erst dann fahren, wenn das Blinklichtsignal nicht mehr blinkt.
Darf ich einen Traktor überholen, der unter 30km/h fährt, obwohl es in der Strassenmitte eine durchgezogene Linie hat? Muss der Traktor zur Seite fahren?
Nein, darf man nicht. Die Linie kann man sich wie eine Mauer vorstellen. Der Traktor sollte den nachfolgenden Fahrzeugen Platz machen, wenn es möglich ist.
Darf ich mit Flip-Flops oder Hausschuhen („Finken“) Auto fahren?
Grundsätzlich ja – Sie müssen aber jederzeit das Fahrzeug beherrschen und eine Notbremsung machen können. Um eine Notbremsung effektiv und wirkungsvoll auszuführen, müssen Sie mit einem Gewicht von etwa 70 Kilo auf die Bremse treten können. Mit den meisten Hausschuhen oder Flipflops ist das erfahrungsgemäss nicht möglich.
Kann eine Panne auf der Autobahn strafbar sein?
Eine Motorpanne nicht, ein Stillstehen aufgrund eines leeren Tanks möglicherweise aber schon. Als Lenkerin oder Lenker müssen Sie immer sicherstellen, dass Ihr Auto in ordnungsgemässem Zustand ist.
Darf ich mich als Lenkerin oder Lenker eines Autos immer auf den „Lichtautomat“ verlassen?
Nein. Es kann sein, dass das Licht nicht rechtzeitig umschaltet, zum Beispiel bei Nebel. Sie müssen selber darauf achten, dass Sie mit korrektem Licht fahren.
Ist es in der Schweiz Pflicht, die Winterreifen zu montieren?
Nein, es gibt keine Pflicht. Wir empfehlen es aber dringend. Sie sind jederzeit dafür verantwortlich (auch bei schneebedeckten Fahrbahnen), dass Ihr Auto in betriebssicherem Zustand ist.
Darf ich mit einem Elektro-Scooter auf dem Trottoir fahren?
Nein, Sie müssen auf der Strasse fahren und haben die gleichen Regeln wie Velofahrende zu beachten.
Darf man mit Sonnenbrille in einem Tunnel Auto fahren?
Ja, aber Sie müssen jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug haben. Die Sonnenbrille kann dies erschweren, wenn man damit gewisse Farben nicht erkennt. Fahren Sie daher im Tunnel besser ohne Sonnenbrille.
Beschäftigt Sie eine Frage, die Sie der Polizei noch nie stellen konnten? Schreiben Sie sie uns als Kommentar; die meistgestellten Fragen beantworten wir gerne in einem zukünftigen Beitrag.
Quelle: Blog Kantonspolizei Bern
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Bern
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