Ein Flirt mit Folgen – Vorsicht vor der Erpressungsmethode Sextortion

In den vergangenen Wochen gingen bei den Zentralschweizer Polizeikorps vermehrt Meldungen von Personen ein, die Opfer von Sextortion wurden. Bei dieser Internet-Erpressungsmethode werden die Betroffenen zunächst flirtmässig im Internet angesprochen und später beispielsweise in einem Chat aufgefordert, intimes Bild- oder Videomaterial von sich zu versenden oder sich vor der Webcam zu entblössen und/oder sexuelle Handlungen vorzunehmen.

Anschliessend werden die Opfer mit dem Bild- oder Videomaterial erpresst. Von Sextortion sind sowohl Jugendliche als auch Erwachsene betroffen. In den meisten Fällen sind die Opfer männlich. Die Zentralschweizer Polizeikorps mahnen zur Vorsicht.

So schützen Sie sich vor Sextortion

  • Seien Sie misstrauisch, wenn jemand Sie auffordert, intimes Bild- oder Videomaterial von sich zu schicken oder sexuelle Handlungen vor der Webcam vorzunehmen – auch wenn Ihr Gegenüber es selbst macht. Insbesondere wenn es jemand Unbekanntes oder eine reine Internet-Bekanntschaft ist. Sie können nie wissen, wer sich wirklich hinter einem Internet-Profil verbirgt.
  • Seien Sie selbst dann misstrauisch, wenn es sich um eine bekannte oder befreundete Person handelt.
  • Irritieren sollte Sie auch, wenn die Webcam Ihres Gegenübers gerade nicht funktioniert und deshalb nur Sie eine Live-Videoübertragung machen sollen/können.
  • Grundsätzlich sind nur solche Informationen und Bilder via Internet von sich preiszugeben, bei denen es einem egal ist, dass die ganze Welt diese sehen könnte.

So gehen Sie bei Sextortion vor

  • Werden Sie erpresst und zu einer Geldzahlung aufgefordert, brechen Sie den Kontakt zu den Erpressern sofort ab.
  • Gehen Sie nicht auf die Forderung der Erpresser ein: Das Material wird vermutlich so- wieso veröffentlicht. Und in der Regel folgen nach der Bezahlung weitere Geldforderungen.
  • Wenden Sie sich umgehend an den Anbieter der Plattform, auf der die Erpresser die Veröffentlichung drohen oder schon gemacht haben. So kann die Veröffentlichung verhindert oder rückgängig gemacht und eine Weiterverbreitung eingedämmt werden. Seien Sie sich trotzdem bewusst: Auch wenn das Bildmaterial auf einer Plattform entfernt wird, ist es vermutlich nicht mehr gänzlich aus dem Internet zu löschen, da solche Inhalte meist schnell weiterverbreitet werden.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Sichern Sie dazu Beweise (Printscreen von Chat, Verbindungsdaten, Mails usw.).


Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention oder auf der Aktionsseite Stop Sextortion.

 

Quelle: Zentralschweizer Polizeikorps
Titelbild: Symbolbild © Zentralschweizer Polizeikorps

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