Kanton Uri: Abgestuftes Gebührenmodell für Polizeikosten an Veranstaltungen
Per 1. April 2022 hat die Sicherheitsdirektion ein abgestuftes Gebührenmodell in Kraft gesetzt. Mit den Anpassungen werden Polizeikosten für Veranstaltende transparent aufgezeigt, sodass für Organisierende mehr Planungssicherheit erreicht werden kann. Die Tarifordnung der Sicherheitsdirektion wurde entsprechend angepasst.
Basierend auf den bestehenden gebührenrechtlichen Grundlagen des Kantons gilt nach wie vor der Grundsatz, dass Polizeikosten bei Veranstaltungen verrechnet werden müssen.
Gemäss Polizeigesetz hat der Umfang des Kostenersatzes „in der Regel“ den Vollkosten zu entsprechen. Die Sicherheitsdirektion hat den vorhandenen Handlungsspielraum genutzt und Veranstaltungen neu nach ihrem Zweck in drei Kategorien eingeteilt. Es gibt die Kategorie mit kommerziellem Zweck, jene mit ideellem und kommerziellem Zweck und schliesslich jene mit ausschliesslich ideellem Zweck.
Bei Veranstaltungen mit einem kommerziellen Zweck werden dem Veranstalter nach wie vor 100 Prozent der Kosten des Polizeieinsatzes in Rechnung gestellt. Der kommerzielle Zweck zeigt sich insbesondere in der Rechtspersönlichkeit des Veranstalters, der Gewinnorientierung der Veranstaltung, der Professionalisierung der Akteurinnen und Akteure, der Erhebung eines Eintrittsgeldes oder in den Zahlungen an die Funktionärinnen und Funktionäre, die den Auslagenersatz übersteigen.
Bei Veranstaltungen mit einem bedeutenden Anteil ideellen Zweck, stellt die Kantonspolizei im Einvernehmen mit der Sicherheitsdirektion um 30 Prozent reduzierte Kosten in Rechnung. Bei Veranstaltungen mit ausschliesslich ideellem Zweck werden weiterhin keine Kosten verrechnet. Der ideelle Zweck einer Veranstaltung zeigt sich insbesondere in den Elementen Brauchtum, Tradition, Kultur, grosse Wertschöpfung für die Region/den Kanton, Politik, Breiten- und Behindertensport oder Jugendförderung.
Veranstaltende erfahren Unterstützung und Transparenz
Inskünftig wird den Veranstaltenden im Vorfeld eines Anlasses schriftlich mitgeteilt, in welche Kategorie die Veranstaltung eingeteilt wird und mit was für Polizeikosten in etwa zu rechnen ist. Mit dieser Transparenz erhalten Veranstaltende mehr Planungssicherheit.
Veranstaltende werden bei ihren Sicherheitsaufwendungen im Vorfeld von Anlässen nach wie vor durch die Kantonspolizei unterstützt. Bei Grossanlässen wurden diese Aufwendungen in der Vergangenheit teilweise in Rechnung gestellt. Inskünftig ist diese Unterstützung der Veranstaltenden Bestandteil des nicht kostenpflichtigen polizeilichen Grundauftrags.
Die angepasste Tarifordnung der Sicherheitsdirektion kann auf www.ur.ch eingesehen werden (Direktlink https://www.ur.ch/dienstleistungen/3761). Die Änderungen im Zusammenhang mit dem abgestuften Gebührenmodell der Polizeikosten bei Veranstaltungen ist am 1. April 2022 in Kraft getreten.
Quelle: Sicherheitsdirektion / Kanton Uri
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