Kanton Neuenburg: Bekanntgabe zum rechtmässigen Besitz von Schusswaffen
Nach den neuen Bestimmungen des Waffengesetzes haben Besitzer bestimmter halbautomatischer Waffen bis zum 15. August 2022 Zeit, diese beim Waffenbüro ihres Wohnkantons zu melden.
Diese Meldung ist kostenlos und kann per E-Mail über ein Online-Formular erfolgen. Dieses kantonale Waffenregister wird insbesondere ihre Meldung im Falle eines Diebstahls erleichtern.
Seit dem 15. August 2019 sind die neuen Bestimmungen des Waffengesetzes und der dazugehörigen Verordnung in Kraft. Die folgenden halbautomatischen Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile müssen nun bis zum 15. August 2022 gemeldet werden, wenn sie noch nicht in einem kantonalen Waffenregister eingetragen sind.
- Automatische Feuerwaffen, die in halbautomatische Feuerwaffen umgewandelt werden, und ihre wesentlichen Bestandteile (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG);
- halbautomatische Feuerwaffen mit Zentralfeuerzündung (Art. 5 Abs. 1 Bst. c WG): Faustfeuerwaffen mit einem Magazin mit grosser Kapazität (mehr als 20 Patronen), Schulterfeuerwaffen mit einem Magazin mit grosser Kapazität (mehr als 10 Patronen) ;
- halbautomatische Schulterfeuerwaffen, die mit Hilfe ihres zusammenklappbaren oder teleskopischen Schafts oder ohne andere Hilfsmittel auf weniger als 60 cm gekürzt werden können, ohne dass sie ihre Funktionalität verlieren (Art. 5 Abs. 1 Bst. d WG).
Ausgenommen sind Ordonnanzwaffen von Militärdienstpflichtigen, die von zu Hause abgeholt werden (Art. 5 Abs. 1 Bst. b WG).
Ein kostenloses und nützliches Verfahren im Falle eines Diebstahls
Dieses Meldeverfahren ist kostenlos und kann per E-Mail dank der E-Mail-Adresse pn.armes@ne.ch, über ein Formular der Online-Bundesverwaltung oder per Post mit der detaillierten Liste an das Waffenbüro der Neuenburger Polizei, Rue des Poudrières 14 in Neuenburg, erfolgen. Von den Besitzern wird nicht verlangt, dass sie sich für den Besitz der betreffenden Waffen rechtfertigen. Über die gesetzliche Meldepflicht für diese Art von Waffen hinaus soll dieses kantonale Register insbesondere dazu dienen, ihre Meldung im Falle eines Diebstahls zu erleichtern.
Die Neuenburger Polizei ist die zuständige Behörde für die Erteilung von Genehmigungen/Bewilligungen für den Erwerb von Waffen im Kanton Neuenburg. Ziel des Gesetzes ist es, den Missbrauch von Waffen zu bekämpfen und das missbräuchliche Tragen gefährlicher Gegenstände zu verhindern. Es garantiert das Recht, Waffen gemäss den Bestimmungen des Gesetzes zu erwerben, zu besitzen und zu tragen.
Quelle: Kapo Neuenburg
Titelbild: Symbolbild (© Kapo Neuenburg)